BaFin prescht bei Vorgaben für grüne Fonds vor
sto Frankfurt
Die deutsche Finanzaufsicht BaFin will trotz neuer und noch anstehender EU-Regulierung zur Frage, was unter nachhaltigen Fonds zu verstehen ist, eigene Regeln für Deutschland erlassen. Konkret geht es um die Frage, wie die Anlagebedingungen aussehen sollen und welche Namen die „grünen“ Produkte haben dürfen. Hierzu gibt es einen ersten Entwurf, über den „Fondsprofessionell“ zunächst berichtet hatte und dessen Existenz eine BaFin-Sprecherin auf Anfrage bestätigte.
Noch im zweiten Quartal soll die neue Richtlinie nach Konsultation mit der Finanzbranche veröffentlicht werden. Durch konkrete Vorgaben, wie ein Portfolio eines nachhaltigen Fonds ausschaut, solle der Gefahr von Greenwashing begegnet werden, so die BaFin, hier reichten die EU-Regeln noch nicht aus. Die BaFin hat in dem ersten Entwurf niedergeschrieben, dass ein „nachhaltiges Investmentvermögen“ zu mindestens 90% in „nachhaltige Vermögensgegenstände“ investiert sein soll. Der Fondsverband BVI bezeichnete das Konzept der BaFin, das nur für in Deutschland aufgelegte Produkte gelten würde, als schädlich für den Standort. Es drohten immer mehr Produkte in Luxemburg und Irland aufgelegt zu werden, so ein Sprecher. Die BaFin-Vorschläge seien mit den EU-Vorgaben nicht abgestimmt oder hierzu sogar widersprüchlich. Dadurch drohe der europäische Markt zu zersplittern. Problematisch sei zudem, dass solch harte Vorgaben, wie sie der BaFin vorschweben, es nachhaltigen Fonds unmöglich macht, z.B. den Wandel des Energiesektors zu finanzieren. Die Gespräche zwischen BaFin und Finanzbranche hierzu dauern an.