Illegal aufgestellte Automaten

BaFin-Razzia gegen Betreiber von illegalen Krypto-Automaten

Die Finanzaufsicht hat 13 illegal betriebene Krypto-Automaten aus dem Verkehr gezogen. Die bundesweite Razzia richtete sich zudem gegen die Aufsteller der Automaten.

BaFin-Razzia gegen Betreiber von illegalen Krypto-Automaten

BaFin geht gegen Betreiber von
Krypto-Automaten vor

fir Frankfurt

Beamte von Finanzaufsicht, Polizei und Bundesbank haben am Dienstag bundesweit 13 Krypto-Automaten beschlagnahmt, die ohne Erlaubnis der BaFin betrieben wurden und das Risiko bergen, zur Geldwäsche genutzt zu werden. Es sei Bargeld in Höhe von fast einer Viertelmillion Euro einbehalten worden, teilte die Aufsicht mit.

60 Einsatzkräfte

An insgesamt 35 Orten Deutschlands seien die Beamten, in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt (BKA), gegen die Aufsteller der Automaten, an denen sich Bitcoin und andere virtuelle Währungen kaufen lassen, vorgegangen. Etwa 60 Einsatzkräfte hätten die illegal betriebenen Automaten eingesammelt.

Genehmigungspflichtig

Die BaFin muss das Tauschen von Euro in Kryptowährungen und umgekehrt genehmigen. Denn es handele sich um gewerbsmäßigen Eigenhandel oder ein Bankgeschäft, was nach Paragraf 32 des Kreditwesengesetzes der Erlaubnis der BaFin bedürfe, heißt es. Wer solche Automaten illegal betreibt, dem droht laut Finanzaufsicht eine Strafe von bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug.

Zur Geldwäsche geeignet

Die Aufsicht weist darauf hin, dass Tauschautomaten, die gesetzlich geregelte Sorgfaltspflichten in der Geldwäscheprävention nicht gewährleisten, sich der Anonymität wegen zur Geldwäsche eignen. Vorgeschrieben ist, bei Barzahlungen von über 10.000 Euro die Identität des Kunden festzustellen (Know your Customer, KYC).

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