BaFin rüffelt Julius Bär Deutschland
BaFin rüffelt Julius Bär in Deutschland
fir Frankfurt
Die BaFin hat Julius Bär Deutschland öffentlich ermahnt, für eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation zu sorgen. Als Grund dafür nennt die Finanzaufsicht entsprechende Mängel, die in einer Sonderprüfung festgestellt worden seien. Betroffen seien vor allem IT-Prozesse in der Risikosteuerung und im Risikocontrolling sowie der Risikotragfähigkeit, geht aus einer Mitteilung von Dienstag hervor. Der Bescheid der Aufsicht sei seit 11. März bestandskräftig.
Julius Bär muss nun die Defizite beseitigen und die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation gemäß Kreditwesengesetz (KWG) sicherstellen. „Kreditinstitute müssen im Rahmen ihres Risikomanagements über eine funktionierende Gesamtbanksteuerung und ein adäquates Risikocontrolling verfügen“, so die BaFin. „Das bedeutet auch, dass die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen – und dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen.“
In diesem Jahr hat die BaFin Verstöße gegen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bereits bei der Förderbank von Baden-Württemberg, L-Bank, und bei der DWP Bank veröffentlicht.