Finanzaufsicht

BaFin schickt gleich zwei Sonderbeauftragte

Die BaFin hat gleich in zwei Banken Sonderbeauftragte entsandt. Bei der russischen VTB Bank (Europe) habe das ein Exodus der Vorstände notwendig gemacht, bei der türkischen Ziraat Bank Mängel in der Geldwäschebekämpfung.

BaFin schickt gleich zwei Sonderbeauftragte

fir Frankfurt

Die Finanzaufsicht BaFin hat Sonderbeauftragte in der VTB Bank (Europe) und in der Deutschland-Tochter der türkischen Ziraat Bank eingesetzt, wie sie am Dienstag in separaten Mitteilungen bekannt gab. Die Motive sind unterschiedlich. Die Entsendung in die Europa-Tochter der russischen VTB Bank ist der Notwendigkeit geschuldet, nach dem mutmaßlichen Exodus von vier der fünf Vorstände wieder ein arbeitsfähiges Führungsgremium aufzustellen – also mindestens zwei Geschäftsleiter. Die Homepage des Instituts führt als Vorstandsmitglied lediglich Miro Zadro auf. Der Sonderbeauftragte verfüge über Geschäftsleiterbefugnisse, ließ die BaFin gestern wissen, und soll zusammen mit dem einzigen verbliebenen Vorstandsmitglied „die Rückführung der Geschäftstätigkeit der VTB Bank (Europe) SE weiter fortsetzen“.

Anders als die russische Muttergesellschaft ist die Europa-Tochter der VTB nicht von Sanktionen betroffen. Und anders als die in Wien ansässige Europa-Tochter der russischen Sberbank, der die österreichische Finanzaufsicht vor Wochen den Stecker gezogen hat, soll die VTB Bank (Europe) zunächst stabilisiert werden, um in aller Ruhe abgebaut zu werden (vgl. BZ vom 12. April).

In die VTB zieht somit wissentlich der zweite Sonderbeauftragte der BaFin ein. Im vergangenen Oktober teilte die Aufsicht mit, wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention einen Aufpasser entsandt zu haben.

Diese Maßgabe ereilte nun auch die wie die VTB in Frankfurt ansässige Ziraat Bank International. Die 100-prozentige Tochter der größten türkischen Bank Ziraat ist nach Deutscher Bank, N26 und eben VTB die vierte Finanzinstitution, bei der die BaFin die Bestellung eines Sonderbeauftragten laxer Geldwäscheprävention wegen öffentlich gemacht hat.

So teilte die BaFin am Dienstag mit, dass sie bereits am 6. Januar der Ziraat Bank verordnete, „die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen“. Am 22. Februar folgte dann den Angaben zufolge die Bestellung eines Sonderbeauftragten, dem die Aufgabe obliegt sicherzustellen, dass die Vorgaben der Aufsicht beachtet und umgesetzt werden. „Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des §25a Absatz 1 KWG verstoßen“, heißt es von der Aufsicht. Zudem stellt sie klar, dass die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation auch Pflichten nach dem Geldwäschegesetz umfasse. Dazu zählen etwa die Etablierung eines wirksamen Risikomanagements sowie die Einhaltung von Sorgfaltspflichten wie die Identifizierung von Kunden und Geschäftspartnern (KYC) sowie die kontinuierliche Überwachung von Transaktionen.

Die BaFin hatte sich Beobachtern zufolge bereits im Juli Ziraat vorgenommen, weil ihr einige Bilanzpositionen komisch vorkamen. Die hierzulande unter anderem in der Handelsfinanzierung tätige Bank hatte Ende 2020 eine Bilanzsumme von rund 1,6 Mrd. Euro und erzielte 2020 einen Jahresüberschuss von 14,3 Mill. nach 18,8 Mill. Euro 2019.

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