BaFin schickt Solaris weiteren Aufpasser ins Haus
fir Frankfurt
Die Finanzaufsicht BaFin entsendet einen zweiten Sonderbeauftragten zu Solaris und verbietet der Berliner Digitalbank, neue Kooperationen oder Beteiligungen ohne ihre Zustimmung einzugehen. Als Grund nennen die Aufseher Defizite im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention. Bereits vor einem Jahr hatten sie Solaris die Prüfungsgesellschaft PwC als Aufpasser ins Haus geschickt, um die Beseitigung von Compliance-Mängeln zu überwachen, die im Zuge einer bankaufsichtlichen Prüfung 2020 offenbar geworden waren.
Die aktuellen Maßnahmen zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation im Risikomanagement auf Gruppenebene, im aufsichtlichen Meldewesen, in der Geldwäscheprävention sowie zur Vermeidung betrügerischer Transaktionen sind bereits am 16. Dezember angeordnet worden, wie aus einer am Donnerstag verschickten Mitteilung hervorgeht.
Zudem müsse sich Solaris neue Kooperationspartnerschaften ebenso wie die Gründung von Tochtergesellschaften und den Erwerb neuer Beteiligungen von der Finanzaufsicht absegnen lassen, hieß es weiter. Außerdem habe Solaris im Zuge der Transaktionsüberwachung bei bestimmten Konten Limits für Überweisungen und Barauszahlungen zu beachten, welche die BaFin festgelegt hat. Auch seien bei der Aufnahme neuer Kunden Adressverifizierungen vorzunehmen und zu dokumentieren. Wegen Geldwäschemängeln hat die BaFin Sonderbeauftragte in der Vergangenheit unter anderem in Deutsche Bank und N26 geschickt.