BaFin senkt Kapitalpuffer für Wohnimmobilien
BaFin senkt Kapitalpuffer
für Wohnimmobilien
Systemrisikopuffer sinkt von 2 Prozent auf 1 Prozent
wbr Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat entschieden, den sektoralen Systemrisikopuffer für mit Wohnimmobilien besicherte Kredite von bislang 2 auf 1% abzusenken. Die Maßnahme tritt am 1. Mai in Kraft und soll Banken bei der Kreditvergabe für Wohnimmobilien entlasten. Damit revidiert die Aufsicht ihre im März 2022 getroffene Entscheidung, die damals auf eine überhitzte Marktlage und gestiegene Risiken im Immobiliensektor reagierte.
Stabilisierung am Wohnungsmarkt
Hintergrund der Absenkung sei die mittlerweile eingetretene Stabilisierung des Wohnimmobilienmarkts. Die BaFin verweist auf den geordneten Rückgang von Überbewertungen, die gesunkene Dynamik bei Preisen und Krediten sowie eine zurückhaltende Risikoneigung der Banken. Gleichzeitig betont die Behörde, dass weiterhin Risiken bestehen – insbesondere bei Verträgen, die zu Höchstpreisen abgeschlossen wurden. Auch makroökonomische Unsicherheiten, etwa durch strukturelle Probleme in der Industrie oder eine mögliche Eintrübung des Arbeitsmarktes, begründen laut BaFin das Festhalten am Puffer – wenn auch auf reduziertem Niveau.
Bundesbank begrüßt Entscheidung
Die Deutsche Bundesbank unterstützt die Entscheidung. Michael Theurer, im Vorstand für Finanzstabilität zuständig, betont: „Die Verwundbarkeiten auf dem deutschen Wohnimmobilienmarkt haben sich geordnet, aber noch nicht vollständig abgebaut. Auch die Kreditvergabestandards wurden nicht maßgeblich gelockert.“ Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS), dem neben BaFin und Bundesbank auch das Bundesfinanzministerium angehört, hatte die Reduktion des Puffers zuvor befürwortet.
Die Kreditwirtschaft hatte unlängst eine vollständige Abschaffung des Puffers gefordert mit dem Hinweis darauf, dass die Maßnahme bremsend auf den Wohnungsbau wirke und notwendige Investitionen gefährde.