BaFin setzt auf anonyme Hinweise

Aufsicht forciert Kampf gegen schwarzen Kapitalmarkt - Die Zahl der Ermittlungsverfahren nimmt zu

BaFin setzt auf anonyme Hinweise

Zu Beginn kommenden Monats richtet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine neue Stelle für Hinweisgeber ein. Sie nimmt auch anonyme Hinweise entgegen.bn Frankfurt – Im Kampf gegen den schwarzen Kapitalmarkt setzt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter anderem auf anonyme Hinweisgeber. “Wir beobachten den Markt und erhalten wertvolle Hinweise von Anlegern, Strafverfolgungsbehörden, Verbraucherschützern und Wettbewerbern, aber auch von Personen, die selbst bei einem unerlaubt tätigen Unternehmen beschäftigt sind oder waren”, erklärt Béatrice Freiwald, Exekutivdirektorin des neu gestalteten Bereichs Innere Verwaltung und Recht, in einem im BaFin-Journal publizierten Interview. “Wir nehmen solche Hinweise auch gern anonym entgegen.” “Ein zusätzlicher Kanal”Anonyme Hinweise sind Freiwald zufolge auch an eine Hinweisgeberstelle möglich, welche die BaFin Anfang kommenden Monats einrichten wird. Diese werde “einen zusätzlichen Kanal bieten, über den sich diese Personen an die BaFin wenden können”, sagt sie. Das Besondere an diesem Kommunikationsweg sei, “dass dem Schutz der meldenden Person große Bedeutung zukommt”. Ihre Hinweisgeberstelle richtet die BaFin gemäß dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz ein. Dieses setzt die neuen europäischen Vorgaben für Marktmissbrauch, Basisinformationsblätter und Zentralverwahrer um und soll unter anderem den Anlegerschutz verbessern.Schon im vergangenen Jahr rückte die Finanzaufsicht Unternehmen mit unerlaubten Geschäften verstärkt auf die Pelle. Wie Freiwald berichtet, leitete die BaFin rund 750 neue Ermittlungsverfahren ein. Im Jahr davor waren es ihrem Jahresbericht zufolge 696 gewesen. Die Zahl der von der BaFin abgeschlossenen Verfahren nahm derweil von 625 auf 669 zu.Je mehr reguliert werde, desto größer sei der Anreiz, sich diesen Vorgaben zu entziehen, erklärt Freiwald, die vor rund 100 Tagen ihr Amt antrat. Bei ihren Ermittlungen im vergangenen Jahr schickte die Aufsicht 58-mal (2014: 68) Unternehmen oder Personen förmliche Auskunfts- und Vorlegungsersuchen und verhängte 23 Zwangsgelder (2014: 29), wie der Jahresbericht der Aufsicht zeigt. Neunmal (2014: 7) schritten BaFin-Ermittler bei der Aufklärung unerlaubt betriebener Geschäfte zu Durchsuchungen und Vor-Ort-Prüfungen. 32-mal (2014: 34) setzte es förmliche Abwicklungsanordnungen, “da die Betreffenden nicht bereit waren, ihre eigentlich erlaubnispflichtigen Geschäfte einzustellen”. Die Bestellung eines Abwicklers war laut BaFin in 8 (2014: 17) Verfahren erforderlich. Von Betroffenen angerufene Verwaltungsgerichte entschieden dabei 2015 in 22 von 25 Fällen zugunsten der Finanzaufsicht. Allein seit Jahresbeginn hat die BaFin den Adressen Napoleon Hill, der ALW Andreas Luckau Wirtschaftsberatung, der Kölner Rückruf Medien GmbH, einem Thorsten Karl Peter Wilke sowie der Oberhausener CSA Unternehmensverwaltungs-GmbH unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft untersagt und dessen Abwicklung angeordnet.Neben dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz, dem Zahlungskontengesetz, der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie und dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sieht Freiwald ihre größten inhaltlichen Herausforderungen in den kommenden Monaten im Umgang mit Fintechs, denen sie gegenüber allerdings einen relativ moderaten Ton anschlägt. So habe die BaFin ihre Informationen im Internet so aufbereitet, dass die jungen Unternehmen selbst abschätzen könnten, welche Regularien bei ihrer Geschäftsidee griffen: “Denn es ist sicherlich nicht einfach, die Voraussetzungen für eine Erlaubnispflicht vollständig zu überblicken und zu verstehen oder anhand der Ausnahmekataloge zu erkennen, wie ein Geschäftsmodell so ausgerichtet werden kann, dass es eben nicht erlaubnispflichtig ist”, sagt sie.Wie Freiwald bereits im Mai dargelegt hatte, drohen Deutschlands Finanzinstituten generell im Zuge des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes höhere Geldbußen. Denn mit dem Regelwerk werden die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation demnach deutlich verschärft, während der Bußgeldrahmen des Kreditwesengesetzes erhöht wird. Darüber hinaus hebt die vierte EU-Geldwäscherichtlinie die Trennung von Gefahrenabwehr und Sanktionierung auf und schafft damit ein EU-weit einheitliches Verständnis verwaltungsrechtlicher Sanktionen, wie Freiwald ausführte. Die von der BaFin verhängten Strafen sind in der Vergangenheit oft als zu lasch gerade im internationalen Vergleich kritisiert worden. Schon 2015 aber hatte die BaFin wegen Geldwäschevorwürfen das bislang höchste Einzelbußgeld in ihrer Geschichte im Volumen von rund 40 Mill. Euro verhängt. Wegen falscher oder verspäteter Mitteilungen über Stimmrechtsanteile und Finanzinstrumente musste außerdem BlackRock Investment Management eine Buße von 3,25 Mill. Euro berappen.Mit dem Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz werden in Umsetzung neuer europäischer Marktmissbrauchsregeln nun auch die Bußgelder im Wertpapierhandelsgesetz deutlich angehoben. Marktmanipulationen können nicht mehr nur mit Bußen von bis zu 1 Mill. Euro geahndet werden, sondern bis zu 5 Mill. Euro kosten, und gegen juristische Personen sind umsatzbezogene Geldbußen möglich, die bis zu 15 % des jährlichen Gesamtumsatzes erreichen können. “Unsere Aufgabe wird es sein, diese Regeln konsequent, aber auch mit Augenmaß anzuwenden”, sagt Freiwald. Basiskonten im BlickAuf Bußgelder müssen sich Freiwald zufolge auch Banken einstellen, die Kunden ein Basiskonto verweigern. Allzu viele Verfahren erwarte sie jedoch nicht. Nur wenn ein Verbraucher, dem eine Bank das Basiskonto verweigere, an die BaFin herantrete, “prüfen wir den Fall und weisen gegebenenfalls die Bank an, das Konto einzurichten”, sagt sie. Den Banken müsse aber auch klar sein, dass die BaFin aufmerksam beobachten werde, ob diese ihren Verpflichtungen nachkämen. Freiwald: “Bei Verstößen werden wir nicht zögern, Bußgelder festzusetzen.”