BaFin verschärft Tonlage zum Ausschüttungsverzicht

Erwartung an kleine Geldhäuser deutlich formuliert

BaFin verschärft Tonlage zum Ausschüttungsverzicht

jsc Frankfurt – Die deutsche Finanzaufsicht BaFin schließt sich der Empfehlung der EZB auf einen Dividendenverzicht in der Kreditwirtschaft an und formuliert die ursprüngliche Haltung nun deutlicher: Hatte die Behörde vor einer Woche lediglich empfohlen, Ausschüttungen sorgfältig abzuwägen, “erwartet” die BaFin im Einklang mit der EZB nun einen Verzicht bis mindestens Oktober 2020, wie die Behörde am Montag erklärte. Davon sind ausdrücklich die weniger signifikanten, direkt von der BaFin beaufsichtigten Institute betroffen, also auch das Gros der Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Der Spielraum, den Geldhäuser wegen der Wirtschaftshilfen der Bundesregierung und der Nachsicht der Aufseher bei der Anwendung von Kapitalregeln erlangen, ist laut BaFin nicht für Ausschüttungen bestimmt.Die Verbände zeigen sich zurückhaltend: Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) betont auf Nachfrage die Entscheidungsfreiheit einzelner Institute vor Ort – und wirbt für die Vorteile der Dividende an die 18,6 Millionen Genossen: “Die Förderung ihres Wirtschaftens ist prägender Teil der Arbeit einer Genossenschaftsbank”, schreibt der Verband. “Die Auszahlung der jährlichen Dividende ist also eine direkte Förderung der Region und des dort beheimateten Mittelstands.” Insgesamt horten deutsche Kreditgenossen laut BVR zum Jahresende Anteile im Wert von 13,0 Mrd. Euro, die Dividende beziffert der Verband auf zuletzt durchschnittlich 3,8 %.Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) äußerte sich auf Nachfrage hingegen nicht. Zwar leisten viele Sparkassen keine Ausschüttung an ihre Eigner, einige Kommunen und Landkreise behalten aber Gewinne ein. Die Vorgabe der BaFin berührt somit politisch heikle Entscheidungen einzelner Institute.Einen Verzicht auf Aktienrückkäufe – davon wären Sparkassen und Kreditgenossen nicht betroffen – hatte die BaFin schon vor einer Woche angemahnt. Zur Vergütung äußert sich die Behörde diesmal nicht, nachdem sie zuvor analog zu den Ausschüttungen noch eine “sorgsame Abwägung” von Boni verlangt hatte.