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Basiskonto für Geflüchtete

Flüchtlinge aus der Ukraine brauchen für die Eröffnung eines Basiskontos keinen Reisepass oder Personalausweis. Dies teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit.

Basiskonto für Geflüchtete

sto Frankfurt

Flüchtlinge aus der Ukraine brauchen für die Eröffnung eines Basiskontos keinen Reisepass oder Personalausweis. Dies teilte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit und ersetzte damit eine Aufsichtsmitteilung vom 11. März. Die Behörde teilte weiter mit, die Entscheidung sei in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und nach Konsultation des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) getroffen worden.

Demnach ist die Voraussetzung für ein Basiskonto lediglich, dass neben einem Ausweisdokument aus der Ukraine ein Dokument zum Identitätsnachweis einer deutschen Behörde vorgelegt wird. Aus diesem müsse hervorgehen, dass die Person unter dem im Ausweisdokument angegebenen Namen geführt werde. Hintergrund ist, dass eine erhebliche Zahl von Flüchtlingen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet allein über ukrainische Ausweisdokumente verfügt, die aber nicht den Anforderungen des § 12 Geldwäschegesetz (GwG) entsprechen. Das Basiskonto unterliegt bis zum Vorliegen einer den Anforderungen des § 12 GwG entsprechenden Überprüfung der Identität einem verstärkten Monitoring seitens der kontoführenden Bank.