Wirecard-Gesetz

Bilanzkontrolle wandert nach Frankfurt

Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich auf Änderungen am Wirecard-Gesetz FISG verständigt.

Bilanzkontrolle wandert nach Frankfurt

wf Berlin

Die Finanzaufsicht BaFin wird von 2022 an allein die Bilanzkontrolle in Deutschland verantworten und ein Jahr später in Frankfurt installieren. Das zweistufige Verfahren zusammen mit der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) endet damit. Darauf verständigten sich die Finanzpolitiker von CDU/CSU und SPD zum sogenannten Wirecard-Gesetz, dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG). Zugleich beschlossen die Abgeordneten eine Reihe von Regelungen zum Übergang von Akten, Personal und zu den Kosten der künftigen Bilanzprüfung. Der Finanzausschuss des Bundestags tagte am Dienstagabend, um den Gesetzentwurf zu beschließen. Differenziert wurde die unbegrenzte Haftung für Wirtschaftsprüfer, die im Regierungsentwurf vorgesehen war.

Mit dem FISG reagieren Bundesregierung und Bundestag auf den Wirecard-Skandal­. Unbemerkt von Finanzaufsicht und Wirtschaftsprüfern klaffte in der Wirecard-Bilanz eine Lücke von knapp 2 Mrd. Euro. „Das FISG ist in seiner nun beschlossenen Fassung ein gutes und wirksames Gesetz zur Reaktion auf den Fall Wirecard“, sagte der CDU-Finanzpolitiker Fritz Güntzler der Börsen-Zeitung. Es sei zwingend notwendig gewesen, das Gesetz parallel zum Abschluss der Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss Wirecard zu beschließen. „So werden die dortigen Erkenntnisse in das Gesetz eingebaut.“ Die Berichterstatterin der SPD, Cansel Kiziltepe, hielt fest, das FISG sei das erste Gesetz, mit dem Konsequenzen aus dem Wirecard-Betrugsskandal gezogen würden. „Wir geben der künftigen BaFin-Leitung mehr Kompetenzen und stärken den finanziellen Verbraucherschutz“, erklärte die SPD-Politikerin. „So erhält die Finanzaufsicht noch mal deutlich mehr Biss.“

Dem von den Fraktionen geänderten Entwurf zufolge wird die BaFin die Bilanzkontrolle schon im nächsten Jahr allein übernehmen, aber den Standort erst zum Jahresbeginn 2023 von Berlin nach Frankfurt verlagern. Dies soll die Unannehmlichkeiten für die Mitarbeiter abfedern. Der BaFin solle es auch möglich sein, Bonn als Dienstort zu bestimmen, falls es zur internen Umstrukturierung der Behörde kommen soll. Das FISG regelt auch den Übergang des Personals samt Besoldung. Der Sachverstand der Prüfer der DPR soll für die BaFin nicht verloren gehen. Nicht erfasst vom Personalübergang sind der Präsident der DPR, Vizepräsident sowie Geschäftsführer, „da diese Führungsfunktionen nach einer Eingliederung in die Bundesanstalt dort nicht mehr in der bisherigen Form benötigt werden“, heißt es. Der DPR-Aktenbestand soll für die BaFin nutzbar sein. Die Kosten – zuletzt lag der Etat der DPR bei 5,5 Mill. Euro – werden künftig nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz um­gelegt.

Differenzierte Haftung

Erleichterungen im Vergleich zum Regierungsentwurf gab es auch bei der Haftung für mittelständische Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Die im Regierungsentwurf noch unbegrenzte Haftung für alle Abschlussprüfer gilt nun nur noch bei grober Fahrlässigkeit für Prüfer kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften. Diese trifft vor allem die großen Prüfungsgesellschaften. Für mittlere und kleine Prüfungsgesellschaften werden die Haftungsgrenzen auf 32 Mill. und 12 Mill. Euro angehoben. Damit sollen die Risiken versicherbar bleiben und es soll einer weiteren Konzentration auf dem Prüfermarkt entgegengewirkt werden. Rotieren müssen die Prüfungsgesellschaften extern innerhalb von zehn Jahren, die Prüferteams intern innerhalb von fünf Jahren. Neu ist auch, dass Verstöße von Prüfern durch die Berufsaufsicht nicht mehr anonymisiert veröffentlicht werden und auch die Gesellschaft genannt wird.