Bundesrat macht den Weg frei
wf Berlin
Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause eine Reihe von Gesetzen im Finanzmarktbereich gebilligt oder auf den Weg gebracht. Das Plenum billigte die hessische Initiative, das Börsengesetz derart zu ändern, dass die Finanzbehörden einen einfacheren Zugriff auf Informationen der Börsen und der Börsenaufsichtsbehörden haben. Der Entwurf soll nun in den Bundestag eingebracht werden. Finanzausschuss und Wirtschaftsausschuss der Länderkammern hatten sich für diese Länderinitiative ausgesprochen. Die Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz stand der Aufklärung der Cum-ex-Steuertransaktionen im Wege.
Die Länderkammer machte auch den Weg für das Anlegerschutzstärkungsgesetz frei. Neue Transparenzvorschriften sollen Anleger schützen. Sogenannte Blindpools, bei denen das konkrete Investitionsobjekt noch nicht genau festliegt, sind für Privatanleger künftig nicht mehr zulässig. Direktinvestments in Sachgüter oder auch Anlageformen, die zum Beispiel an andere Zweckgesellschaften weitergereicht werden, unterliegen künftig einer Mittelverwendungskontrolle durch einen unabhängigen Dritten wie einen Wirtschaftsprüfer.
Passiert hat den Bundesrat auch das Transparenzregister- und Informationsgesetz, um im Kampf gegen die Geldwäsche besser gewappnet zu sein. Künftig wird es ein Vollregister über die wirtschaftlich Berechtigten geben, um die Register europaweit elektronisch vernetzen zu können. Bislang gab es nur Verweise etwa auf das Handels-, Genossenschafts- oder Partnerschaftsregister. Dies lässt aber keinen europaweiten elektronischen Zugriff zu.
Zudem stimmte die Länderkammer zu, dass die Beiträge der Banken für den europäischen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund – SRF) übertragen und vom Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM) genutzt werden können. Die Zustimmung war nötig, damit die im Januar unterzeichnete Änderung des zwischenstaatlichen Abkommens in Kraft treten kann.