Fondsverband

BVI stellt Politik gutes Zwischenzeugnis aus

Der Fondsverband BVI begrüßt die Konzepte der neuen Bundesregierung in der Altersvorsorge und bei der Standortförderung. Er fordert zugleich einheitliche Mindeststandards für nachhaltige Produkte.

BVI stellt Politik gutes Zwischenzeugnis aus

sto Frankfurt

Der deutsche Fondsverband BVI ist mit den bisher erkennbaren Ansätzen der neuen Bundesregierung bei der Reform der Altersvorsorge und der Förderung des deutschen Finanzstandorts zufrieden. „Die Pläne der Regierung zur Altersvorsorge gehen in die richtige Richtung, sind aber auch dringend erforderlich“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Richter am Donnerstag auf der Jahrespressekonferenz des Verbands. In den vergangenen Jahren habe es eine „standortpolitische Lethargie“ gegeben. Insofern begrüßte es Richter, dass sich der Koalitionsvertrag für die Ansiedlung der EU-Geldwäschebehörde in Frankfurt ausspricht, was auch der BVI sich wünscht.

Hoher Bedarf an Fachkräften

Der Finanzbranche steckt noch in den Knochen, dass Frankfurt im Wettrennen um die EBA gegen Paris verloren hat, als die Behörde im Zuge des Brexit einen neuen Standort brauchte. Immerhin ist der neue Standardsetzer ISSB für nachhaltige Unternehmensberichte nun in der Mainmetropole angesiedelt.

Auch mit Blick auf Fintechs will die neue Regierung aktiver werden. Das Engagement der Politik für den deutschen Finanzstandort sei zu begrüßen, so Richter. Denn aufgrund der besonderen Strukturen seien die deutschen Assetmanager stärker als Anbieter in anderen EU-Ländern auf ein breites Spektrum an Fachkräften angewiesen.

Mit den bislang nur groben Linien Berlins in der Altersvorsorge zeigte sich Richter einverstanden. Für die Vermögensverwalter am wichtigsten ist, dass ein Staatsfonds in der privaten Altersvorsorge quasi vom Tisch und nur noch als Prüfauftrag im Koalitionspapier zu finden ist. Denn mit den Konditionen eines staatlichen Anbieters hätten die deutschen Fondsgesellschaften nur schwerlich konkurrieren können. Der stattdessen von der FDP vorgeschlagene Kapitalstock von 10 Mrd. Euro in der Rentenversicherung, der an den Börsen angelegt werden soll, entspricht da eher den Vorstellungen des BVI – zumal, wenn hier auch Fonds privater Anbieter zugelassen und regelmäßig Teile der Rentenbeiträge in diesen Kapitalstock fließen würden, so Richter. Positiv bewertet der Interessenverband auch, dass die gesetzliche Anerkennung privater Anlageprodukte als Alternative zu den Riester-Produkten geprüft werden soll. Hier müssten auch Fondssparpläne berücksichtigt werden, so die Forderung. Als Alternative für die mittlerweile in der Sackgasse steckenden Riester-Fonds, bei denen die Fondsgesellschaften unterdessen ihr Neugeschäft stark eingeschränkt oder gar eingestellt haben, zeichnete sich in der Präsentation des BVI kein Vorschlag ab. Es gibt einen Bestandsschutz für die bestehenden 16 Millionen Verträge, wovon noch 12 Millionen bedient werden. Hier erneuerte der BVI die Forderung, dass die Garantie von 100% gelockert ­werden müsse, da ansonsten keine Renditen erwirtschaftet werden könnten.

Nachhaltiges Wirrwarr

Angesichts des Wirrwarrs an Definitionen bei der Nachhaltigkeit bei noch fehlenden Standards auf europäischer Ebene setzt sich der BVI dafür ein, dass es einheitliche Mindestanforderungen bei nachhaltigen Produkten geben sollte. Diese sollten zugleich dem Wettbewerb der vielen verschiedenen Ansätze in der Nachhaltigkeit nicht schaden. Auf Nachfrage blieb Richter sehr vage, wie das angesichts der großen Diskrepanzen bei den Ansätzen der Fondsanbieter in den einzelnen europäischen Ländern aussehen könnte.

Zugleich sprach sich Richter dafür aus, dass die Taxonomie auf wissenschaftlicher Basis ausgerichtet sein sollte. Dies bezog sich auf den politischen Kompromiss, Atom und Gas in das Klassifizierungssystem zumindest übergangsweise aufzunehmen. „Es ist nicht Aufgabe der Fondswirtschaft zu entscheiden, ob Atomenergie oder Erdgas nachhaltig sind. Wichtig ist aber, die Orientierungsfunktion der Taxonomie für die Bewertung der Nachhaltigkeit zu erhalten. Daher sollte sich die Taxonomie strikt an wissenschaftlichen Erkenntnissen ausrichten und kon­troverse Themen im Zweifel ausklammern.“ Aber auch in nachhaltigen Fonds deutscher Anbieter ist kein völliger Ausschluss von Atomkraft üblich. In der Regel halten sich nachhaltige Fonds bei ihren Investments an einen Umsatzschwellenwert von 10% bei Energieunternehmen als Anteil, den Atomenergie haben darf.

Richter erneuerte seine Kritik an der im Entwurfstadium befindlichen BaFin-Richtlinie, die konkrete Vorgaben zu den Anlagerichtlinien nachhaltiger Fonds macht. Die endgültige Veröffentlichung der Richtlinie wird seit Wochen erwartet und von der Aufsicht hinausgezögert. Da es in Luxemburg oder Irland solche nationalen Sonderwege nicht gebe, bestehe die Gefahr, dass noch mehr Fondsauflagen als ohnehin schon von Deutschland dorthin abwanderten, so Richter.