China regelt Börsengänge im Ausland neu
nh Schanghai
Die chinesische Regierung nimmt die laufende Kontroverse um Börsengänge von heimischen Unternehmen an der Wall Street zum Anlass für eine umfassende Neuregelung der Genehmigungsverfahren für Initial Public Offerings (IPOs). Firmen, die in bestimmten Industrien tätig sind, benötigen nun vor dem Gang auf das Parkett im Ausland grünes Licht einer Reihe zuständiger Behörden, teilte Chinas Wirtschaftsplanungsrat National Development and Reform Commission am Montag mit. Betroffen davon seien alle Bereiche, in denen ausländische Investitionen verboten oder eingeschränkt seien, darunter Medien, Telekommunikation und Bildungssektor. Zudem dürften ausländische Investoren keinen Einfluss auf das Management nehmen und mit maximal 30% beteiligt sein.
Parallel dazu hat auch die Wertpapieraufsichtsbehörde China Securities Regulatory Commission (CSRC) einen neuen Richtlinienvorschlag in Umlauf gebracht, mit dem bestimmt wird, dass sämtliche IPO-Vorhaben im Ausland einer gesonderten Registrierung bei der CSRC bedürfen. Bislang beschränkten sich die Genehmigungsbefugnisse der Wertpapieraufsicht lediglich auf IPOs an den chinesischen Festlandbörsen in Schanghai und Shenzhen.
Der zusätzliche Regulierungsschritt wird damit begründet, dass Aktienverkäufe von bestimmten chinesischen Firmen im Ausland sicherheitspolitischen Bedenken unterliegen. Dabei sei es möglich, dass chinesische Anwärter für IPOs an Auslandsbörsen dazu gezwungen würden, bestimmte Aktiva im Vorfeld abzuverkaufen, um den Sicherheitsbestimmungen zu genügen. Die Maßnahme sei allerdings keine Absage an die grundsätzliche Stoßrichtung einer sukzessiven Öffnung des chinesischen Kapitalmarktes für ausländische Investoren, heißt es bei der CSRC weiter. Für Firmen, die bereits im Ausland gelistet seien, will die CSRC eine allerdings nicht näher spezifizierte Übergangsfrist vereinbaren, damit auch sie die neuen Bestimmungen erfüllen können. Der Richtlinienvorschlag der CSRC unterliegt noch einem öffentlichen Diskussionsverfahren bis zum 23. Januar.