China verschärft Kontrolle des Giroverkehrs
nh Schanghai
Chinesische Bankkunden müssen im Rahmen von neu verschärften Geldwäschebestimmungen mit erheblichen Unannehmlichkeiten bei der Girokontennutzung rechnen. Zum 1. März soll eine Verordnung in Kraft treten, der zufolge sämtliche Kontoabhebungen oder Einzahlungen über mehr als 50.000 Yuan (rund 7.000 Euro) hinausgehenden Betrag gesondert unter die Lupe genommen werden.
Gegenwärtig sind chinesische Bankkunden im Schalterverkehr nur dazu angehalten, sich mit einem Personalausweis zu legitimieren. Künftig aber müssen die Banken bei Transaktionen über 50.000 Yuan Kunden nach der Quelle der Einzahlungssumme befragen und die Angaben registrieren lassen. Umgekehrt müssen die Kontoinhaber bei größeren Abhebungen einen genauen Verwendungszweck deklarieren und eventuell auch belegen können.
Im Rahmen der Verordnung wird es bei Auslandsüberweisungen oder Geldzuflüssen in ausländischer Währung bereits bei Beträgen von über 20.000 Yuan zu entsprechenden Abfragen und Prüfungsverfahren kommen. Die Regeln werden mit der Bekämpfung von Geldwäsche und „Terrorismusfinanzierung“ begründet, dürften aber auch mit einer neuen Kampagne gegen Steuerhinterziehung zusammenhängen.