Cum-ex-Ermittlungen gegen die Deutsche Bank ausgeweitet
lee Frankfurt
Die am Dienstag eingeleitete Razzia bei der Deutschen Bank geht weiter. Wie am Mittwoch bekannt wurde, durchsuchen Steuerfahnder und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Köln im Rahmen einer 2017 eingeleiteten Ermittlung nicht nur die Firmenzentrale, sondern auch Privatwohnungen sowie die Räume einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf der Suche nach E-Mails und anderer schriftlicher Korrespondenz in Zusammenhang mit sogenannten Cum-ex-Transaktionen.
Die Kreisgeschäfte mit Wertpapieren rund um den Dividendenstichtag zielten darauf ab, sich Steuern erstatten zu lassen, die zuvor nicht entrichtet wurden. Die Deutsche Bank betont, selbst nie Cum-ex-Geschäfte getätigt zu haben, sie aber als Finanzier und Dienstleister anderer ermöglicht zu haben, etwa als Depotbank oder indem sie Wertpapiere zwecks Leerverkäufen auslieh.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, richten sich die Ermittlungen auch gegen den früheren Co-Vorstandschef Jürgen Fitschen. Er gehöre zu den insgesamt zehn Personen, deren Privatwohnungen durchsucht wurden. Fitschen, der am 1. Juni 2012 gemeinsam mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Investmentbanker Anshu Jain zum Vorstandschef der Deutschen Bank ernannt wurde, soll mehrere Steuererklärungen unterzeichnet haben, die möglicherweise falsche Angaben enthielten.
Es ist nicht der einzige frühere Vorstandschef eines deutschen Kreditinstituts, gegen den wegen dieser Unterschriften Ermittlungen laufen. Auch gegen die frühere Deutschlandchefin von HSBC, Carola von Schmettow, ihren Vorgänger Andreas Schmitz und den einstigen Aufsichtsratschef Paul Hagen von HSBC Trinkaus laufen seit 2016 staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, weil sie mit der Unterzeichnung der Steuererklärung Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben übernommen haben.
101 Verdächtige
Wie am Mittwoch weiterhin bekannt wurde, ist die Zahl der von der Staatsanwaltschaft Köln verdächtigten Beschäftigten der Deutschen Bank höher als bislang angenommen. Insgesamt werde gegen 101 Beschäftigte der Deutschen Bank ermittelt. Wie zu erfahren ist, entspricht das in etwa der Zahl der Personen, die in der im Jahr 2015 von der Deutschen Bank bei der in den Cum-ex-Skandal ebenfalls verwickelten internationalen Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Auftrag gegebenen Xenon-Untersuchung genannt werden.
Laut „Handelsblatt“ geht es den Behörden dabei nicht nur um die inzwischen als strafbar eingestuften Cum-ex-Geschäfte, bei denen die Deutsche Bank als Depotbank involviert war, sondern auch um sogenannte Cum-cum-Geschäfte. Diese sind illegal, werden bislang jedoch nicht als strafrechtlich relevant angesehen (BZ vom 11. Oktober). Da ausländische Banken sich die Kapitalertragsteuer auf Dividenden im Gegensatz zu inländischen Instituten nur teilweise erstatten lassen können, verliehen sie Aktien aus ihrem Bestand kurzfristig an deutsche Institute, die sich die Steuern erstatten ließen und die Aktien anschließend zurückgaben.