Steuerhinterziehung

Cum-ex: Lange Haft für Maple-Banker

Das geständige Maple-Management ist wegen schwerer Steuerhinterziehung zu langer Haft verurteilt worden, ein Beihelfer muss ebenfalls ins Gefängnis. Nur der Kronzeuge kommt mit Bewährung davon.

Cum-ex: Lange Haft für Maple-Banker

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Die Manager der insolventen Maple Bank sind im Cum-ex-Prozess am Landgericht Frankfurt am Montag zum Teil zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Wertpapierhaus hatte den Fiskus mit Cum-ex-Geschäften in den Veranlagungsjahren von 2006 bis 2015 insgesamt um knapp 370 Mill. Euro geprellt. Dafür nutzten sie die inhaltlich falschen Steuerbescheinigungen, die sie um den jeweiligen Dividendenstichtag mit akkurat geplanten Kreisgeschäften aus Aktienkäufen und Leerverkäufen produziert hatten.

Der Vorsitzende Richter der 24. großen Strafkammer, Werner Gröschel, bezeichnete das Verfahren, das sich über 58 Verhandlungstage gezogen hatte, als beispiellos in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik. Abgeschlossen ist das Kapitel jedoch nicht, da mehrere Verfahren aus Gründen abgetrennt worden waren. Außer dem zwischenzeit­- lich erkrankten Maple-Mitarbeiter Hagen W. geht es dabei vor allem um Ulf Johannemann, Ex-Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer, und einen weiteren Mitarbeiter der internationalen Kanzlei. „Mit der Entscheidung, das Verfahren gegen die beiden abzutrennen, haben wir uns nicht unbedingt Freude gemacht“, bemerkte Gröschel.

Einziehung von Taterträgen

Die Kammer verurteilte den früheren Vorstandschef des Instituts, Wolfgang Schuck, wegen schwerer Steuerhinterziehung in vier Fällen zu vier Jahren und vier Monaten Haft und einer Geldstrafe von 96 000 Euro. Außerdem ordnete sie die Einziehung von Taterträgen in Höhe von knapp 2,8 Mill. Euro an. Damit blieben die Richter auch aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung des geständigen Ex-Bankers hinter den Anträgen der anklageführenden Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zurück, die fünf Jahre und drei Monate und die Einziehung von 5,5 Mill. Euro gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Az.: 5/24 KLs 17/19).

Der frühere Chef des europäischen Wertpapierhandels, Paul. H., wurde wegen schwerer Steuerhinterziehung in drei Fällen zu vier Jahren und zwei Monaten Haft und einer Geldstrafe von 60 000 Euro verurteilt. Aus dem Privatvermögen des US-Amerikaners, der mit seiner Familie seit vielen Jahren in Deutschland lebt, sollen Taterträge in Höhe von knapp 1,9 Mill. Euro eingezogen werden. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten sowie die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 2,1 Mill. Euro gefordert. Es wäre die bislang längste Freiheitsstrafe im gesamten Cum-ex-Komplex gewesen.

„Die Einschätzung der Staatsanwaltschaft, dass es sich bei seinen Aussagen nicht um ein Geständnis gehandelt habe, teilen wir ausdrücklich nicht“, stellte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung klar. Zwar sei eine Entwicklung in seinem Aussageverhalten festzustellen gewesen. „Vor dem Hintergrund, dass am Anfang noch das Urteil des Bundesgerichtshofs und das des Bundesfinanzhofs ausstanden, ist das aber weder verwerflich noch illegal“, sagte Gröschel. Beide Gerichte hatten während des Prozesses Urteile gefällt, die mit Blick auf die Behandlung von Cum-ex-Geschäften als wegweisend gelten.

Die Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen den als Kronzeuge fungierenden Wertpapierhändler Andreas H. wurde erwartungsgemäß zur Bewährung ausgesetzt. Auch in seinem Fall lag nach dem Urteil der Kammer schwere Steuerhinterziehung in vier Fällen vor. Sie ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 5,8 Mill. Euro an.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Andreas H. gemeinsam mit dem zwischenzeitlich verstorbenen Manager Peter E. die Schlüsselfigur der Cum-ex-Transaktionen war. „Während Peter E. sozusagen als ‚Brain‘ die Strategien geplant hatte, waren Sie der Frontmann, der seine hervorragenden Kontakte in den Markt nutzte, um die Geschäfte umzusetzen“, sagte er in Richtung des Angeklagten, auf dessen umfangreiche Aussagen sich die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gestützt hatte. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung hatte der Manager versprochen, auch in den weiteren Verfahren zur Aufklärung beizutragen, etwa, indem er nicht von seinem Recht zur Zeugnisverweigerung Gebrauch macht,

Freiheitsstrafe für Beihilfe

Im Fall des früheren Leiter des Handelstischs, Frank. L., lag nach Überzeugung der Kammer lediglich Beihilfe vor. Anders als die kürzlich am Landgericht Wiesbaden wegen Beihilfe verurteilten HVB-Berater (vgl. BZ vom 1. November) kam er jedoch nicht mit Bewährung davon. Die Kammer verurteilte den Vater dreier schulpflichtiger Kinder zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und verfügte die Einziehung von Taterträgen in Höhe von gut 800 000 Euro. Auch wenn er sie nicht entwickelt habe, sei ihm klar gewesen, dass der Gewinn aus den Geschäften ausschließlich aus den zu Unrecht erstatteten Steuern stamme, sagte der Vorsitzende Richter unter Berufung auf die zum Zwecke der Handelsüberwachung mitgeschnittenen Telefonate, die im Laufe der Beweisaufnahme auch vorgespielt worden waren.

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