Optionsscheine

DDV begrüßt Einordnung

Optionsscheine und Knock-out-Produkte werden steuerlich vom Finanzministerium nicht als Termingeschäfte eingestuft.

DDV begrüßt Einordnung

wrü Frankfurt

Der Deutsche Derivate Verband (DDV) begrüßt die seiner Ansicht nach klare steuerliche Einordnung von Optionsscheinen und Knock-out-Produkten, teilt der DDV mit. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat das Anwendungsschreiben „Einzelfragen zur Abgeltungsteuer“ in Ergänzung des BMF-Schreibens vom 18. Januar 2016 veröffentlicht. Darin werden Optionsscheine und Knock-out-Produkte nicht den Termingeschäften zugeordnet, sondern als sonstige Kapitalforderungen eingestuft. Sie fielen damit grundsätzlich nicht unter die auf 20000 Euro pro Jahr begrenzte steuerliche Verlustverrechnung, die für Termingeschäfte gilt. „Das ist sachgerecht und schafft Klarheit und Einheitlichkeit mit anderen Rechtsbereichen“, sagt Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Deutschen Derivate Verbands.