Streit über Angaben zu latenten Steuern

Deutsche Bank widerspricht BaFin nach Bilanzrüffel

Die Deutsche Bank hat nach Einschätzung der BaFin in einem früheren Geschäftsbericht Steuervorteile nicht genau genug aufgeschlüsselt und erläutert. Der Finanzkonzern widerspricht.

Deutsche Bank widerspricht BaFin nach Bilanzrüffel

Deutsche Bank widerspricht BaFin nach Bilanzrüffel

Streit über Ausweis latenter Steuern im US-Geschäft

jsc Frankfurt

Die Deutsche Bank weist den öffentlichen Vorwurf der BaFin zurück, in einem früheren Geschäftsbericht aktiv latente Steuern nicht feingliedrig genug ausgewiesen zu haben: So wies die Bank künftige Steuervorteile für das Geschäft in den USA nicht konkret aus, wie die deutsche Finanzaufsicht in einer „Fehlerbekanntmachung“ für den Konzernabschluss 2019 festhält.

Außerdem hätte die Bank demnach erläutern müssen, wieso sie im US-Geschäft nach Verlusten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wieder Gewinne in der Konzerneinheit erwartet – denn nur wenn ein Unternehmen Gewinne erzielt, wirken sich die Steuervorteile aus.

Es geht um latente Steuern in Höhe von damals 2,08 Mrd. Euro. Die Angaben im Konzernanhang waren laut BaFin gemäß IFRS-Bilanzregeln „nicht vollständig". Die Bank widerspricht: Der Jahresabschluss und andere Veröffentlichung aus dem Jahr 2019 entsprechen demnach „in vollem Umfang“ den IFRS-Vorgaben. Eine Erläuterung gibt die Bank nicht.

Erbe aus Wirecard-Skandal

Mit ihrem Rüffel spricht die BaFin nicht in ihrer Funktion als Bankenaufseherin, sondern als Bilanzkontrolleurin. Diese Rolle hatte sie Anfang 2022 von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) übernommen, die damals in erster Linie für die Bilanzprüfung verantwortlich war. Die BaFin übernahm damals nur in Ausnahmen die Kontrollfunktion.

Nach dem Wirecard-Kollaps geriet die privatwirtschaftlich getragene Prüfstelle – damals oft als „Bilanzpolizei“ bezeichnet – in die Kritik, denn für die Prüfung der Wirecard-Bilanz hatte sie nur wenige Ressourcen und Befugnisse gehabt. Die Institution wurde aufgelöst und die Funktion allein der BaFin übertragen. Damals übernahm die Aufsicht auch die bis dahin laufenden Prüfverfahren. Das Zahlenwerk der Deutschen Bank für 2019 untersuchte die Aufsicht im Rahmen einer „Stichprobenprüfung“. Zu weiteren Geschäftsberichten äußert sich die BaFin nicht.

Wenig Interesse an Eskalation

In dem Verwaltungsverfahren könnte die Bank nun Widerspruch einlegen. Ob sie dieses Instrument nutzt, ließ ein Konzernsprecher auf Nachfrage unbeantwortet. Die Bank signalisiert allerdings wenig Interesse an einem Verfahren. Nach der BaFin-Mitteilung seien „keine Anpassungen oder andere Maßnahmen erforderlich“, heißt es in der Stellungnahme.

Mittlerweile hat die Bank wiederholt schwarze Zahlen in den USA geschrieben. Im vergangenen Jahr blieben 317 Mill. Euro vor Steuern stehen. Im Jahr 2019 hingegen stand ein Vorsteuerverlust von 944 Mill. Euro im Zahlenwerk.

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