Deutscher Bank droht Ärger mit US-Justiz
lee Frankfurt
Der Greenwashing-Verdacht bei ihrer Fondstochter DWS könnte für die Deutsche Bank über den Reputationsschaden hinaus ein unangenehmes Nachspiel haben. Wie zuerst das „Wall Street Journal“ berichtete, ist man im US-Justizministerium irritiert darüber, dass es aus der Zeitung über die Vorwürfe der ehemaligen DWS-Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler erfahren hat (vgl. BZ vom 3. August). Denn ein Deal, den die Deutsche Bank Anfang des Jahres mit dem Ministerium geschlossen hatte, beinhaltet eine Kooperationsvereinbarung, in der sich das Institut dazu verpflichtet, die Behörde wahrheitsgemäß zu informieren, wenn sie von externen oder internen Ermittlungen gegen sich selbst oder ihre Tochtergesellschaft erfährt.
Im Gegenzug wurden verschiedene strafrechtliche Ermittlungen gegen die Zahlung von 130 Mill. Dollar zurückgestellt. Es ging dabei um Schmiergeldvorwürfe im Zusammenhang mit zwischen 2009 und 2016 getätigten Geschäften in Saudi-Arabien und mutmaßliche Marktmanipulation durch Rohstoffhändler der Deutschen Bank in den Jahren 2008 bis 2013.
Drakonische Strafen
Derartige Kooperationen sind im US-Unternehmensstrafrecht keine Seltenheit. Um sich vor den bisweilen drakonischen Strafen zu schützen, können Unternehmen versuchen, Vereinbarungen zur Einstellung oder zum Aufschub der Strafverfolgung auszuhandeln. Die Deutsche Bank hatte im Januar eine Vereinbarung zur aufgeschobenen Strafverfolgung (Deferred Prosecution Agreement/DPA) erzielt, die auf der Website des US-Justizministeriums abrufbar ist.
Sollte die US-Behörde zu dem Schluss kommen, dass die Deutsche Bank die Kooperationsvereinbarung verletzt hat, weil sie über die zunächst in einer internen Mail an zwei Führungskräfte geäußerten Vorwürfe Fixlers nicht informierte, könnte der im Januar ausgehandelte Deal hinfällig werden. Schlimmstenfalls könnten somit neue Ermittlungen aufgenommen oder gar Anklage gegen die Deutsche Bank erhoben werden. Damit hätte die Deutsche Bank ihr erklärtes Ziel verfehlt, das Verhältnis zu den US-Behörden zu normalisieren.
Auf jeden Fall läge das Wohl und Wehe der Deutschen Bank in der Hand der US-Justiz. Die Vereinbarung gibt dem Ministerium für den Fall einer Verletzung der vereinbarten Auflagen auch die Möglichkeit an die Hand, zusätzliche Strafen zu verhängen oder aber einen externen Aufseher einzusetzen, der die Fortschritte des Instituts bei der Verbesserung seiner Compliance-Mechanismen beobachtet.
Herber Rückschlag
Für die Deutsche Bank, die an den Finanzmärkten zunehmend Anerkennung für ihren Transformationsprozess erntet, würde jede dieser Optionen einen herben Rückschlag bedeuten. Die ausufernden Rechtsrisiken in den USA und anderen Teilen der Welt galten seit der Finanzkrise von 2008 als Symptom für den überfälligen Kulturwandel der einzigen verbliebenen inländischen Bank von Weltrang. Am Donnerstag verlor der Aktienkurs der Deutschen Bank im Handelsverlauf mehr als 3 %, konnte sich jedoch oberhalb von 11 Euro halten.
Ein Sprecher der Deutschen Bank lehnte es auf Anfrage der Börsen-Zeitung ab, die Vorwürfe zu kommentieren. Auch das US-Justizministerium äußerte sich nicht zu dem laufenden Verfahren. Nach Informationen der US-Finanzzeitung ist innerhalb der Behörde noch keine finale Entscheidung über das weitere Vorgehen gefallen.
Bis klar ist, ob und welches Nachspiel der Fall hat, dürfte in jedem Fall noch einige Zeit vergehen. Wie aus der Vereinbarung hervorgeht, muss das Justizministerium zunächst seine Vorwürfe schriftlich an die Deutsche Bank adressieren. Anschließend erhält die Deutsche Bank ihrerseits die Gelegenheit, Stellung zu nehmen zu dem mutmaßlichen Verstoß gegen die Kooperationsvereinbarung. Erst dann kann unter Einhaltung aller Fristen die Strafverfolgung aufgenommen werden.