Drei Streitpunkte stehen Bankaufsicht noch im Weg

Deutschland pocht auf klare Regelung des Selbsteintrittsrechts der EZB - Governance bleibt Zankapfel

Drei Streitpunkte stehen Bankaufsicht noch im Weg

wf/fed Berlin/Brüssel – Die Zeit ist kurz, der Weg ist weit: Europas Regierungen halten zwar am Ziel fest, sich bis Jahresende über die rechtliche Ausgestaltung einer europäischen Aufsicht über Banken unter dem Dach der Europäischen Zentralbank zu verständigen. Ob dies allerdings tatsächlich gelingt, ist ungewiss – auch wenn die Ministerien unter Hochdruck verhandeln.Nach den jüngsten Gesprächsrunden heißt es aus deutschen Regierungskreisen, dass noch immer drei gewichtige Kontroversen einer Einigung im Wege stehen. Erstens streiten Europas Regierungen nach wie vor darüber, welche Banken künftig unmittelbar der Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterstehen sollen. In den Vorgaben haben die Regierungschefs bereits klargestellt, dass es eine Differenzierung geben und die Zentralbank ihre Kräfte auf die Institute konzentrieren soll, von denen die größte Ansteckungsgefahr droht. Landesbanken bei der EZBDie Bundesregierung zieht diesen Kreis nicht nur um die oft genannte engste Auswahl an zwei Dutzend Großbanken aus Euro-Staaten, sondern stellt sich darunter alle jene Institute vor, die auch vom Stresstest der Europäischen Bankenaufsicht EBA erfasst worden waren – inklusive fast aller deutscher Landesbanken. “Aus unserer Sicht ist völlig klar, dass die großen Landesbanken schon wegen ihrer Größe unter die Aufsicht der EZB fallen”, heißt es aus den Regierungskreisen. Diese 60 oder 70 Institute sollten unter die Aufsicht der Notenbank gebracht werden – alle anderen Institute nur, falls es dafür besondere Gründe gibt. Die Bundesregierung gesteht dabei der EZB durchaus umfassende Rechte auf Informationsersuchen gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden zu – und auch ein Selbsteintrittsrecht. Wenn nötig, müsse also die EZB die Aufsicht über jede noch so kleine Bank an sich ziehen können. Berlin verlangt aber eindeutige Spielregeln. “Das muss im Rechtstext selbst klar geregelt sein”, heißt es.Zweite große Baustelle – und wahrscheinlich derzeit das vertrackteste Problem – ist die Governance, also die Leitung und Steuerung der Aufsichtsbehörde. Für Länder außerhalb der Eurozone sei es nicht akzeptabel, wenn die Letztentscheidung über das Schicksal heimischer Kredithäuser beim EZB-Rat liege – also bei einem Gremium, an dem sie nicht beteiligt seien. “Wir brauchen hier weitergehende Vorschläge”, betonten Diplomaten. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte bereits vor Wochen Verständnis für Vorbehalte aus Schweden geäußert. Finanzminister Anders Borg hatte ins Gespräch gebracht, die Rechtsgrundlage zu verbreitern und gegebenenfalls sogar eine begrenzte Vertragsänderung ins Auge zu fassen.Drittens diskutieren die Unterhändler die erheblichen Probleme, die sich durch das Nebeneinander nationaler und europäischer Regeln ergibt – etwa mit Blick auf den Rechtsweg gegen teilweise existenziellen Entscheidungen, die künftig von der EU-Aufsicht gefällt werden.Das Dossier steht am 4. Dezember auf der Tagesordnung der Finanzminister – ebenso wie die EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV), deren Abschluss in diesem Kontext alles andere als nebensächlich ist. Eine Einigung bereits am 4. Dezember gilt seit Tagen als unwahrscheinlich, da die Minister länger mit Griechenland zu tun haben. Weitere Ecofin-Treffen im Dezember sind daher gut möglich.