DWS hält am ESG-Anspruch fest
jsc Frankfurt
Die Fondsgesellschaft DWS behält die nachhaltige Kapitalanlage als wesentliches Konzernziel bei: Zwar taucht der zuvor formulierte Anspruch, „führender ESG-Vermögensverwalter und -Vordenker“ zu werden, im Geschäftsbericht für das Jahr 2021 nicht mehr auf. Allerdings soll Nachhaltigkeit weiter „Kern des Handelns“ bleiben. Damit hält die Tochter der Deutschen Bank an ihrer offiziellen Linie fest, nachdem sie im vergangenen Jahr nach Vorwürfen überzogener ESG-Versprechen unter Druck geraten war.
Nachhaltigkeitskriterien tauchen in der Aufgabenbeschreibung sämtlicher Vorstandsmitglieder auf und fließen zu mindestens einem Fünftel in die variable Vergütung ein. Das mittelfristige Ziel eines konzernweiten Neugeschäfts von jährlich 4% des Fondsvolumens gilt separat auch für „ESG-spezifische“ Fonds.
Die Abgrenzung der ESG-Vermögen ist granularer geworden: Wenn Fonds nur einige „Basic“-Ausschlusskriterien beachten, zählen sie damit zwar zu den Vehikeln, die gemäß Artikel 8 der EU-Offenlegungsverordnung als nachhaltig eingestuft werden. Diese Kategorie ist für den Vertrieb relevant, weil die Fonds damit an nachhaltig orientierte Anleger verkauft werden können. Doch zum ESG-Vermögen nach Zählweise der Gesellschaft gehören die Fonds damit noch nicht. Dafür hat die DWS etwa eine enger gefasste Kategorie („ESG Investment Standard“) geschaffen, die weitere Ausschlüsse sowie einen „Best in Class“-Ansatz enthält. Die Gesellschaft stuft ein Vermögen von 115 Mrd. Euro zum Jahresende als nachhaltig ein. Insgesamt steuert das Haus 928 Mrd. Euro.
Vorwurf mit Folgen
Weggefallen ist die Angabe zum „ESG-integrierten“ Vermögen, bei dem Nachhaltigkeitskriterien übergeordnet berücksichtigt werden sollen. Im Geschäftsbericht 2020 hatte die DWS hier noch ein aktiv verwaltetes Vermögen von 396 Mrd. Euro ausgewiesen. Zwar kommen Nachhaltigkeitskriterien im übergeordneten Risikomanagement auch für herkömmliche Fonds zum Einsatz, allerdings beziffert die Gesellschaft die betroffenen Vermögen nicht mehr. Die DWS begründet den Schritt mit dem Ziel der Aufsichtsbehörden, ESG-Produkte zu kategorisieren.
Im vergangenen Jahr hatte die ehemalige DWS-Nachhaltigkeitsmanagerin Desiree Fixler der DWS überzogene ESG-Versprechen vorgeworfen. Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ ging auch die US-Aufsicht SEC den Vorwürfen nach. Nach Erscheinen des Artikels brach der Kurs der DWS-Aktie damals ein. Die Gesellschaft soll Schwierigkeiten gehabt haben, Nachhaltigkeitsprozesse zu definieren und konkret anzuwenden. Die DWS weist die Vorwürfe allerdings zurück. Weil es an verbindlichen Vorgaben mangelt, bleibt es den Fondshäusern weitgehend selbst überlassen, ESG-Kriterien zu entwickeln und anzuwenden.