EBA baut Datenbank gegen Geldwäsche auf
Die zur europäischen Anti-Geldwäsche-Instanz gekürte EBA setzt im Kampf gegen Geldwäsche neben bescheidenen weiteren Kompetenzen auf bessere Informationsflüsse. Um Schwächen auszumachen, baut sie einen neuen Datenpool auf, zu dessen Befüllung die nationalen Aufseher verpflichtet werden. Von Tobias Fischer, FrankfurtDie Bankenregulierungsbehörde EBA, die seit Jahresbeginn auch als zentrale europäische Anti-Geldwäsche-Institution fungiert, kann in ihrer neuen Rolle auf mehr Befugnisse zurückgreifen. Entscheidendes Instrument zur Analyse potenzieller Bedrohungen und zum verbesserten Datenaustausch mit den entsprechenden staatlichen Behörden wird eine im Aufbau befindliche Datenbank sein. Sie soll vor allem von den nationalen Anti-Geldwäsche-Behörden mit qualitativen wie quantitativen Daten gespeist werden.Ziel sei, den weiteren “Informations- und Datenbedarf” im Kampf gegen Geldwäsche- und Terrorfinanzierung (AML/CFT) zu decken, erklärt die in Paris ansässige EU-Institution in einem Faktenblatt über ihre neuen Befugnisse, das sie im Februar auf die Homepage gestellt hat. Davon verspricht sich die EBA eine wirkungsvollere und gestrafftere Datenbeschaffung.Befürchtungen aus der Finanzwirtschaft, dass hier weitere administrative und finanzielle Belastungen auf die europäischen Institute zukommen könnten, weil sie ihren nationalen Behörden zusätzliche Daten bereitstellen müssten, sucht die seit einem Jahr von José Manuel Campa geführte EBA zu zerstreuen. Sie nutze bereits entsprechende Daten für ihre Publikationen. “Die EBA ist keine Financial Intelligence Unit und wird keine Daten auf Transaktionsebene von Banken sammeln, weshalb es unwahrscheinlich ist, dass auf Banken zusätzlicher direkter Meldeaufwand zukommt”, teilt eine Sprecherin auf Anfrage mit. “Wir werden unser neues Mandat nutzen, um sicherzustellen, dass die EBA in der Lage ist, diese Rolle zu erfüllen, einen klareren Blick auf die Risiken durch Geldwäsche- und Terrorfinanzierung in der EU zu erhalten und, wo erforderlich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Reaktion der EU-Aufsichtsbehörden auf diese Risiken zu stärken”, heißt es weiter. Direkte WeisungsbefugnisDie Daten werden demzufolge analysiert und daraus gezogene Erkenntnisse über Risiken an die nationalen Behörden zurückgespielt, in Deutschland ist das die BaFin. Die Datenbank wird der EBA zufolge auch Informationen über entsprechende Schwächen einzelner Finanzinstitute enthalten sowie über Maßnahmen, welche die zuständigen nationalen Behörden ergreifen, um Abhilfe zu schaffen.Sie werde ferner Risikoeinschätzungen der nationalen Aufsichtsbehörden bezüglich Strategie und Ressourcen vornehmen, lässt die EBA in der Beschreibung ihrer neuen Tätigkeiten wissen. Im nächsten Jahr sei dazu eine Pilotübung mit Rückgriff auf die neue Datenbank vorgesehen. Die EBA halte an dem Zeitplan fest, sagt die Sprecherin. Zu den neuen Befugnissen der EBA nach Artikel 9(b) EBA Regulation gehört auch, die entsprechenden Institutionen in den EU-Staaten direkt anzuweisen, Maßnahmen zu ergreifen, falls die EBA zu der Erkenntnis kommt, dass es ein Finanzinstitut mit der Geldwäschebekämpfung nicht so genau nimmt und dabei möglicherweise gegen EU-Recht verstößt.Zudem könne die EBA Ansätze, die nationale Behörden gegen Geldwäsche verwenden, vor Ort überprüfen. “Nach unserem Verständnis können die Überwachungsansätze der lokalen Aufsichtsbehörden im Sinne von Peer Reviews oder Investigations auf den Prüfstand gestellt werden”, erklärt Oliver Eis, Partner bei Financial Services von PwC. “Diese Überprüfungen sollen anlassbezogen erfolgen, also bei Hinweisen auf Mängel. Wie diese Überprüfungen erfolgen, muss die Zeit zeigen.” Der EBA seien umfangreiche Instrumente verliehen worden, darunter Vor-Ort-Inspektionen, um die Überwachungsansätze zu harmonisieren. Weitere Prüfungen möglichNeu ist also, dass die EBA Untersuchungen anstoßen kann, die auf die Ebene der Finanzinstitutionen abzielen. Anträge zu solchen Prüfungen reicht ein neu geschaffener interner Ausschuss ein, das AML/CFT Standing Committee (AMLSC). Die finale Entscheidung trifft das maßgebliche Gremium der EBA, der aus Vertretern der 27 nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammengesetzte Board of Supervisors. Die Mitglieder des AMLSC sind erstmals im Februar zusammengetreten und haben Jo Swyngedouw, Head of Prudential Policy and Financial Stability Division der belgischen Nationalbank, zu ihrem Vorsitzenden gewählt.Von jeher ist der Regulierer befugt, etwaige Verstöße von Aufsichtsbehörden gegen Unionsrecht nach Artikel 17 EBA Regulation zu untersuchen. Sollten Aufseher einer Aufforderung nach dem neuen Artikel 9(b) nicht nachkommen, unter ihrer Obhut stehende Finanzinstitutionen auf potenzielle Verfehlungen unter die Lupe zu nehmen, droht ihnen nach Angaben der EBA-Sprecherin ein Verfahren wegen möglichen Verstoßes gegen EU-Recht.In der Vergangenheit hat sich das Entscheidungsgremium der Behörde in dieser Hinsicht jedoch nicht mit Ruhm bekleckert. Obwohl die EBA selbst es im April 2019 als erwiesen angesehen hatte, dass sich die estnische Finantsinspektsioon und die dänische Finanstilsynet schwere Versäumnisse in der Beaufsichtigung der Danske Bank hatten zuschulden kommen lassen, lehnte der Board of Supervisors die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens ab. Dass sich 27 der damals 28 Board-Vertreter dagegen aussprachen, hatte EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis aufgebracht.BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler, der im EBA-Board die Entscheidung mitgetragen hatte, verteidigte sie später damit, dass zwar Mängel festgestellt worden seien und Konsequenzen daraus gezogen würden, sich aber der Vorwurf des Rechtsbruchs, der sich auf die Jahre 2007 bis 2014 bezogen habe, aus der Perspektive des Jahres 2019 nicht habe aufrechterhalten lassen.Auch vorläufige Ermittlungen gegen maltesische Finanzaufsichtsbehörden hatte die EBA im September 2018 eingestellt. Zwar hatte sie erhebliche Versäumnisse in der Beaufsichtigung der über Jahre mit Geldwäschevorwürfen konfrontierten Pilatus Bank ausgemacht, aber nach eigenen Angaben keine Rechtsverstöße nachweisen können. EU legt heute Aktionsplan vorEinen Aktionsplan gegen Geldwäsche will die Europäische Kommission am heutigen Donnerstag vorlegen. Ursprünglich war die Veröffentlichung für Ende März vorgesehen gewesen, aber verschoben worden. Das Papier skizziert den Weg, wie sie bis 2023 ein EU-weit wirksames System zur Geldwäschebekämpfung zu errichten gedenkt. In dem Entwurf, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt (vgl. BZ vom 14. März), spricht sich die EU-Kommission unter anderem für einen verbindlichen einheitlichen Rechtsrahmen in Form einer Geldwäscheverordnung aus statt mit Spielraum bei der nationalen Umsetzung versehener Richtlinien.Zudem plädiert sie für eine Geldwäsche-Aufsichtsbehörde. Diese könne entweder neu geschaffen werden oder – reformiert – aus einer bestehenden Institution wie der EBA hervorgehen, heißt es. Theoretisch käme auch die EZB in Frage. Die europäische Bankenaufsicht winke zwar ab, ist zu vernehmen, doch stellt PwC-Partner Eis ein zunehmendes Interesse der EZB für Geldwäscherisiken, unter anderem auch bei Vor-Ort-Inspektionen, fest.