BAFIN

"Eine technische Herausforderung"

kaz - Die Nutzung von Sprachassistenten im Bankgeschäft unterliegt keinerlei gesonderten aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Dies erklärt eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Anfrage: "Das Risiko bei der...

"Eine technische Herausforderung"

kaz – Die Nutzung von Sprachassistenten im Bankgeschäft unterliegt keinerlei gesonderten aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Dies erklärt eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf Anfrage: “Das Risiko bei der Verarbeitung sensibler Daten ist das gleiche wie zuvor.” Es gehe um den Schutz von Daten Dritter auf Fremdservern, darunter Passwörter und Konto-Informationen. Die IT-Sicherheit und die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) müssten wie bisher gewährleistet werden. Wie Banken dies organisatorisch umsetzten, bleibe ihnen überlassen. Dies werde eher “eine technische Herausforderung” sein.