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Entscheidung zu Instituts­sicherung steht bevor

Sparkassen und Landesbanken werden einen milliardenschweren Topf zur Sicherung in Not geratener Institute füllen. Sie haben sich somit einem Medienbericht zufolge geeinigt, die Institutssicherung auf Geheiß der Finanzaufsicht zu reformieren.

Entscheidung zu Instituts­sicherung steht bevor

fir Frankfurt

– Die Sparkassen-Finanzgruppe hat eine Einigung gefunden, wie sie ihr Institutssicherungssystem reformiert. Entsprechende Finanzkreise haben am Mittwoch einen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ bestätigt, demzufolge Sparkassen und Landesbanken übereingekommen sind, gemeinsam einen zusätzlichen, milliardenschweren Topf zu füllen. So sollen die rund 370 öffentlich-rechtlichen Institute von 2025 an insgesamt etwa 2 Mrd. Euro ansparen, die Landesbanken derweil 2,6 Mrd. Euro. Hinzu kommen Garantien der Sparkassen über 600 Mill. Euro. Alles in allem hätte die Finanzgruppe also nach aktuellen Schätzungen 5,2 Mrd. Euro für einen neuen, zentralen Topf zur Institutssicherung zu stemmen. Das deckt sich mit Erkenntnissen aus dem Juni, als ein Volumen von rund 5 Mrd. Euro kolportiert wurde.

Die Landesbanken, die mit potenziell höheren Risiken behaftet sind, haften dem aktuellen Bericht zufolge vorrangig, sollte eine von ihnen in Schwierigkeiten geraten. Das bedeutet, dass die Landesbanken zuerst füreinander einstünden, bevor die Sparkassen zur Kasse gebeten würden. Dafür hätten sich die regionalen Sparkassenverbände in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Ostdeutschland und Hamburg starkgemacht, heißt es. Sie verfügen über keine nennenswerten Beteiligungen an Landesbanken.

EZB muss zustimmen

Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) werde am Freitag in Berlin darüber befinden, heißt es. Eine Änderung der komplexen Satzung ist nötig. Dann muss die Europäische Zentralbank (EZB) dem Vorschlag zustimmen. In der Finanzgruppe zeigt man sich zuversichtlich, dass dies gelingt.

DSGV zuversichtlich

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) wollte den Bericht nicht kommentieren, erklärte aber, generell mit der Reform der Institutssicherung voranzukommen. „In den entscheidenden Fragen zur Weiterentwicklung des gemeinsamen Sicherungssystems sind wir auf einem guten Weg. Unser Ziel ist es, jetzt in den zuständigen Gremien zu einem ordnungsgemäßen Beschluss zu kommen und diesen dann zeitgerecht umzusetzen“, so der Verband.

EZB und Finanzaufsicht BaFin hatten nach einer Überprüfung der Institutssicherung Verbesserungsbedarf bezüglich Ausstattung, Transparenz und Entscheidungsfindung ausgemacht und gefordert, bis zum Jahr 2023 eine straffere Governance und schnellere Beschlusswege herbeizuführen sowie mehr Geld bereitzustellen. Der neue 5-Mrd.-Euro-Topf werde beiden Anforderungen gerecht, ist aus Finanzkreisen zu hören. Dieser separate Topf erleichtere und beschleunige den Zugriff im Notfall und gebe den Aufsehern einen zentralen Ansprechpartner.

Lehren aus Nord/LB-Rettung

Die Vorgaben sind auch Folge von Lehren aus der Rettung der Nord/LB, als die Bundesländer Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie Sparkassen 3,6 Mrd. Euro zuschossen. Das aktuelle Sicherungssystem ist nach Ansicht der Aufseher zu inflexibel und intransparent, um im Notfall einem in Schieflage geratenen Institut rasch zur Hilfe eilen zu können. Auch hatten EZB und BaFin die Finanzgruppe in einem Schreiben, das im Mai 2020 publik wurde, aufgefordert, bestehende Mittel in einen separaten Topf umzuschichten, um für etwaige Rettungsaktionen schnell auf die Gelder zurückgreifen zu können.

Das bereits bestehende, komplexe Sicherungssystem der S-Finanzgruppe soll beibehalten werden, ist zu vernehmen. Es dient als Instituts­sicherung und erfüllt laut DSGV gleichzeitig alle Anforderungen an ein gesetzliches Einlagensicherungssystem: 13 Sicherungseinrichtungen existieren derzeit insgesamt, elf von den regionalen Sparkassenstützungsfonds, zudem die Sicherungsreserve der Landesbanken, zu der auch die DekaBank gehört, und der Sicherungsfonds der Landesbausparkassen (siehe Kasten). Sie sind miteinander verknüpft und stünden alle zum Schutz der Einlagen bei den Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen bereit.