Private Equity

EQT muss vorerst draußen bleiben

Ins Aktionariat der Schufa kommt Bewegung. Bis Ende Juli dürfte Einigkeit über eine Veräußerung des zehnprozentigen Anteils von Société Générale kommen – an Altaktionäre, nicht an den um Anteile buhlenden Finanzinvestor EQT.

EQT muss vorerst draußen bleiben

Von Bernd Neubacher, Frankfurt

Still ruhte monatelang der See; inzwischen aber scheint Bewegung ins Aktionariat der Schufa zu kommen – wenn auch nicht unbedingt im Sinne der um Anteile buhlenden Beteiligungsgesellschaft EQT: Nach Informationen der Börsen-Zeitung schreiten die Gespräche über eine Veräußerung des von Société Générale gehaltenen Anteils – langsam, aber sicher – voran. Zu einem Ab­schluss dürfte es demnach bis Ende kommenden Monats kommen, wird bei mit der Situation informierten Personen prognostiziert.

Neben SocGen haben demnach zwar auch andere Schufa-Aktionäre ihre Aktien zur Disposition gestellt. Dass indes die schwedische Private-Equity-Gesellschaft beim Aktionariat der Auskunftei so rasch einen Fuß in die Türe bekommt, wird praktisch ausgeschlossen. Vielmehr werden den Angaben zufolge Altaktionäre Vorkaufsrechte nutzen. An der Schufa halten Sparkassen 26,4 %, Kreditbanken 22,1 % Genossenschaftsbanken 20,5 % und Privatbanken 17,9 %; die übrigen 13,1 % verteilen sich auf den Handel und andere Spieler.

Damit erhalten die Pläne des Finanzinvestors, der sich mit Société Générale bereits im Oktober auf einen Verkauf der Anteile geeinigt hatte, zumindest fürs Erste einen Dämpfer. Im Interview der Börsen-Zeitung hatte EQT-Partner Matthias Wittkowski im Januar für den Fall, dass der Finanzinvestor zum Zuge komme, unter anderem mit einem dreistelligen Millionenbetrag ge­wunken, „um das Wachstum zu be­schleunigen“.

Passiert ist seither: rein gar nichts. Noch ist der Schufa keine einzige Verschiebung im Kreis der Anteilseigner angezeigt worden. Dies liegt nicht an EQT, die sich in einem durchaus längeren Prozess beizeiten um politische Rückendeckung in Berlin bemüht und selbst mit einer Art Empfehlung des hessischen Datenschutzbeauftragten aufgewartet hatte, sondern an einem komplexen System von Vorkaufsrechten der Anteilseigner, die sich je nach Provenienz auf diverse Anteilseigner-Pools verteilen. Vorgesehen ist ein doppeltes Vorkaufsrecht: Will ein Aktionär aussteigen, werden dessen Anteile zunächst innerhalb des jeweiligen Pools angeboten, anschließend, sofern sich kein Abnehmer findet, den übrigen Eignern.

Klare Ansagen der Verbünde

Den rund zehnprozentigen Anteil, von dem sich Société Générale (SocGen) nun trennen will, müssen interessierte Parteien keineswegs komplett kaufen wollen. Auch einzelne dürfen sie übernehmen: Außenstehende wie EQT müssen zufrieden sein mit dem, was übrig bleibt. Im Falle der Beteiligung der zum Pool der Kreditbanken zählenden SocGen wird nichts übrig bleiben, wie in informierten Kreisen prognostiziert wird. Sparkassen und Genossen hatten schon vor Monaten deutlich gemacht haben, dass sie den Einstieg von Private Equity bei der Auskunftei, die mit 900 Beschäftigten zuletzt rund 230 Mill. Euro umgesetzt hat, verhindern wollen. Die Schufa sei Datenlieferant für die TeamBank und die gesamte genossenschaftliche Finanzgruppe und daher „für uns von hoher strategischer Bedeutung“, teilte die Teambank im Januar mit, nachdem EQT beim Bundeskartellamt den „mit­tel­ba­ren, ge­stuf­ten Er­werb von bis zu 100 % der An­tei­le“ an der Auskunftei angemeldet hatte.

„Wir werden alle Optionen prüfen, die die bewährten Strukturen der Schufa dauerhaft sichern“, ließ der Sparkassenverband DSGV ausrichten. Kaufen die Verbünde nur 3 % an der Schufa, haben sie die absolute Mehrheit. Definitiv keine strategische Bedeutung haben die Schufa-Anteile dagegen für SocGen, die nur deshalb beteiligt ist, weil sie 2001 der Deutschen Bank deren Leasing-Töchter Gefa und ALD abgekauft hatte.

Seitdem sich der Finanzinvestor mit der französischen Großbank einig wurde, sind acht Monate vergangen, ohne dass sich im Kreis der Anteilseigner etwas getan hat. Dem Vernehmen nach gibt es dabei keine Handhabe, die Nutzung von Vorkaufsrechten zu beschleunigen; theoretisch können Anteilseigner verkaufswillige Altaktionäre sowie interessierte Investoren am langen Arm verhungern lassen.

Daran soll es freilich nicht liegen, dass bislang kein Vollzug gemeldet worden ist. Vielmehr muss man etwa in den Finanzverbünden zunächst das nötige Geld für die Anteile an der mit rund 2 Mrd. Euro bewerteten Gesellschaft aufzubringen. Nicht zuletzt geht es auch ums Kleingedruckte. Denn grundsätzlich muss ein sein Vorkaufsrecht ausübender Aktionär Anteile zu denselben Konditionen übernehmen, wie sie ein Außenstehender geboten hat; und ob dies in jedem Punkt der Fall ist, dazu vermögen Juristen lange unterschiedliche Meinungen zu vertreten.

Bleibt der Anteil von SocGen im Kreis der Banken, wird die Langmut von EQT auf die Probe gestellt. Dann dürfte der Finanzinvestor auf kleinere, minimale Anteile der Schufa haltende Sparkassen setzen, oder auf Deutsche Bank und Commerzbank – beide sollen ebenfalls ihre Anteile von 12% bzw. von 6% veräußern wollen. Nach etwa 200 Mill. Euro für die Anteile von SocGen müssten Altaktionäre dann nochmals 360 Mill. Euro hinblättern, sofern sie Vorkaufsrechte geltend machen. In diesem Fall könnte, soll Private Equity auf Dauer draußen bleiben, neben dem Beharrungsvermögen von EQT über kurz oder lang auch das Engagement der Finanzverbünde auf die Probe gestellt werden. Der DSGV, die im Kreis der Genossenschaftsbanken als Vehikel für Anteilskäufe auserkorene TeamBank und die Schufa äußern sich auf Anfrage nicht.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.