ESG-Risiken rücken stärker in den Fokus
ahe Brüssel
Bei der Finalisierung von Basel III sollen nach dem Willen der EU-Kommission auch die ESG-Risiken (Environmental, Social, Governance) ein stärkeres Gewicht in der Finanzmarktregulierung erhalten. Laut dem Entwurf der entsprechenden neuen Richtlinie, die der Börsen-Zeitung vorliegt, sollen die heutigen EU-Kapitalregeln (CRD/CRR) an verschiedenen Stellen geändert werden, um insbesondere die Aufsicht in diesem Bereich zu stärken.
Die zuständigen Behörden sollen die Möglichkeiten erhalten, sich sowohl mit kurz- und mittelfristigen als auch mit langfristigen ESG-Risiken der Banken – zum Beispiel in Bezug auf den Klimawandel – eingehend befassen zu können. Ein Green Supporting Factor, der eine Art regulatorischer Vorzugsbehandlung für grüne Bilanzpositionen geboten hätte, ist in den Brüsseler Vorschlägen nun aber nicht zu finden. Das Konzept hatte wiederholt zu Kontroversen geführt.
In der Kommissionsvorlage wird dagegen darauf verwiesen, dass die neuen Nachhaltigkeitsparagrafen zum einen darauf abzielen, dass die Banken ihre Risiken besser managen könnten. Insbesondere sollen so auch allgemeine Risiken für die Finanzstabilität in Europa möglichst minimiert werden. Zum anderen gehe es aber auch um Anreize für eine bessere Allokation von Bankmitteln auf nachhaltige Projekte, um so den grünen Umbau der Wirtschaft zu unterstützen. EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness, die die Basel-Vorschläge in der nächsten Woche vorstellen will, hatte in den vergangenen Monaten wiederholt auf den milliardenschweren Investitionsbedarf hingewiesen, der im Zuge des Green Deals anfällt. Die Banken spielen in den Plänen der Kommission bei den Finanzierungen dieser Transformation eine entscheidende Rolle.
Um das neue, grünere Regelwerk in der EU-Finanzmarktregulierung zu installieren, muss auch die Europäischen Bankenregulierungsbehörde (EBA) noch aktiv werden. Um die Kohärenz der Risikobewertungen innerhalb der EU zu gewährleisten, wird die EBA demnach beauftragt, die Kriterien für die Analyse von ESG-Risiken weiter zu spezifizieren, einschließlich der Art und Weise, wie diese identifiziert, gemessen, gesteuert und überwacht werden sollten. Die EBA soll auch für entsprechende Stresstests sorgen sowie Leitlinien für eine einheitliche Einbeziehung der ESG-Risiken in den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) auszuarbeiten.
Kritik aus dem EU-Parlament
Der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber sieht die Nachhaltigkeitsvorschläge der Kommission in Bezug auf die Basel-Umsetzung kritisch: „Die Europäische Kommission will das Bankenaufsichtsrecht mit der Brechstange auf Nachhaltigkeit umpolen“, monierte der Finanzexperte. „Wenn Risiken im Bankenaufsichtsrecht nur noch unter Umwelt- und Klimarisiken gedacht werden, begeben wir uns auf einen gefährlichen Weg. Die nächste Blase wird eine grüne Blase sein.“
Im September hatten auch die EU-Finanzminister schon debattiert, ob die Bankenregulierung angesichts des Klimawandels noch zeitgemäß ist. Die slowenische Ratspräsidentschaft sah es dabei als „zwingend erforderlich“ an, dass Zentralbanken, Regulierer und Aufseher klimabezogene Risikoanalysen stärker in die Überwachung der Finanzstabilität integrieren.