ESMA bemängelt Fondsaufsicht der BaFin

EU-Behörde sieht "unzureichende" Praxis

ESMA bemängelt Fondsaufsicht der BaFin

jsc Frankfurt – Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA stellt der deutschen Finanzaufsicht ein schlechtes Zeugnis bei der Überwachung von ETFs und anderen Publikumsfonds aus. Die BaFin prüft das Segment demnach in wichtigen Punkten nur unzureichend, wenn die Fonds Wertpapiere verleihen, Rückkaufvereinbarungen treffen oder bestimmte Finanzderivate einsetzen, also nach Definition der EU-Experten ein Efficient Portfolio Management (EPM) betreiben. Unterm Strich schneiden die deutschen Aufseher ähnlich schlecht ab wie die Kontrolleure der britischen FCA und fallen insbesondere hinter ihren französischen Kollegen der AMF zurück. Die EU-Behörde hat die Aufsichtspraxis in den wichtigsten Fondsstandorten verglichen, neben Deutschland, Frankreich und Großbritannien also auch in Luxemburg und Irland, wo besonders viele Fonds aufgelegt werden. Darüber hinaus hat die ESMA die Aufsicht in Estland untersucht. Wenn Fonds EPM-Transaktionen tätigen, müssen sie einen Teil der Nettoerträge dem Fonds selbst und damit den Anlegern zuführen, und zwar nach deutschen Regeln mindestens 51%. Es reiche aber nicht aus, lediglich eine fixe Grenze zu definieren, ohne die Marktteilnehmer weiter zu überwachen, kritisieren die EU-Aufseher. Die BaFin räumt ein, hier eine zu allgemeine Regel verwendet zu haben. Sie habe aber die Praxis “sofort” geändert und an die EU-Regeln angepasst. Die Einstufung als “unzureichend konform” (“insufficiently compliant”) sei aber unangemessen. Eine weitere Rüge teilt die ESMA im Umgang mit Sicherheiten (“Collateral Management”) aus. In bestimmten Fällen gewährt die BaFin Ausnahmen – aber nur, wenn die Transaktionen durch bestätigte Institutionen abgewickelt werden und die Interessen der Investoren gewahrt bleiben, wie die deutsche Aufsicht schreibt. Auch hier lehnt die BaFin den Stempel als “insufficiently compliant” ab. Lob für Muster-KlauselnWeitgehend EU-konform achtet die BaFin auf Transparenzregeln und das Management: Fonds müssen Kosten und Risiken der EPM-Geschäfte offenlegen, Risiken entsprechend steuern und im Einklang mit den Anlageregeln des Fonds handeln. Als Positivbeispiel führt der Bericht die “Musteranlagebedingungen” und “Muster-Kostenklauseln” der BaFin an, die demnach eine wertvolle Orientierung bieten.Der Bericht widmet sich Fonds, die gemäß europäischen Regeln als “Ucits” reguliert sind und in Deutschland auch als “Ogaw” bekannt sind. Dazu zählen hierzulande neben ETFs auch gewöhnliche Wertpapier-Publikumsfonds. In zwei Jahren soll der nächste länderübergreifende Vergleich der Aufsichtspraxis folgen.—– Wertberichtigt Seite 6