EU-Regulator ermahnt Fondsbranche

ESMA fordert kurze Leine für künstliche Intelligenz

Der EU-Wertpapierregulator sieht den Einsatz der Technologie in Investmenthäusern skeptisch. Die Branche soll daher dokumentieren, wie sie künstliche Intelligenz konkret einsetzt.

ESMA fordert kurze Leine für künstliche Intelligenz

ESMA fordert kurze Leine
für künstliche Intelligenz

Fondsbranche soll Einsatz testen und dokumentieren

jsc Frankfurt

Europas Investmenthäuser stehen aus Sicht des EU-Wertpapierregulators ESMA in der Pflicht, den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) zu dokumentieren und zu überwachen: So sollen die Gesellschaften die Systeme testen und beobachten, die Beschäftigten umfassend schulen und die Kunden aufklären, wie die EU-Behörde in einer öffentlichen Stellungnahme schreibt. Gemeinsam mit nationalen Aufsehern werde die ESMA die Evolution der Technologie beobachten und etwaige Schritte eruieren.

Die Branche verbindet mit KI erhebliche Geschäftschancen: Durch den Einsatz könnte die Produktivität der europäischen Fondsindustrie um 7 bis 12% steigen, wie die Unternehmensberatung McKinsey im Auftrag des europäischen Dachfondsverbands Efama festhält. Umgerechnet ergäbe sich ein zusätzlicher Wert von 2,6 Mrd. bis 4,3 Mrd. Euro, wie die Berater über den Daumen gepeilt schätzen.

Vom Chatbot bis zum Portfoliowächter

Die ESMA zählt etliche Anwendungen auf: Kundenservice und Chatbots, Erfassung der Kundenbedürfnisse, Compliance, Risikomanagement und Portfolioüberwachung, Betrugsprävention und Erleichterung in alltäglichen Aufgaben. Zugleich sieht sie die Gefahr von Intransparenz, falschen KI-Aussagen, blindem Vertrauen und möglichen Datenschutzverstößen. Die Technologie sei ein zweischneidiges Schwert.

Daher mahnt der Regulator zur Vorsicht: So sollen Schulungen nicht nur operationelle Aspekte umfassen, sondern auch Risiken, ethische Erwägungen und regulatorische Folgen. Wenn eine Firma KI einsetzt, sollte sie Entscheidungsprozesse, Datenquellen, Algorithmen und Veränderungen festhalten. Auch fordert die ESMA, dass Investmentfirmen einen Einsatz der KI ausreichend testen. Das schließt auch Stresstests ein, wie bestimmte KI-Systeme auf extreme Marktunruhe reagieren.

Mifid II als Grundlage

Die Regulierungsbehörde beruft sich auf Prinzipien des EU-Regelwerks Mifid II. Der KI-Einsatz soll demnach im besten Interesse des Kunden erfolgen und Gesellschaften brauchen robuste Strukturen in der Unternehmensführung. Mit dem Papier will die ESMA eine „anfängliche Orientierung“ („initial guidance“) geben.

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