ESMA will Aufsicht über Fondskosten angleichen

EU-Behörde dringt auf einheitliche Praxis in Europa

ESMA will Aufsicht über Fondskosten angleichen

jsc Frankfurt – Die EU-Wertpapieraufsicht ESMA nimmt die Kosten von Publikumsfonds gemeinsam mit den nationalen Aufsehern genauer in den Blick: Über das Instrument einer Common Supervisory Action (CSA) strebt die Behörde für das neue Jahr eine Untersuchung an, wie die europäischen Vorgaben zu Fonds im verbreiteten Ucits-Format konkret in der Praxis der nationalen Aufseher einfließen, wie die ESMA am Mittwoch mitteilte. Eine einheitliche Aufsichtspraxis bei Fondsgebühren sei wichtig, um die Kosten für den Zugang zu Finanzprodukten zu senken und um das Vertrauen der Anleger in Finanzmärkte zu stärken. Im Laufe des Jahres sollen die Aufseher nach Vorstellung der ESMA ihre Erfahrungen austauschen, um auf diese Weise die Aufsichtspraxis anzugleichen und um letztlich den Anlegerschutz in Europa zu verbessern, wie die Behörde erklärte.Die nationalen Aufseher, zu denen hierzulande die BaFin zählt, sollen bei der Untersuchung diverse Kriterien der ESMA beachten. Bereits im Juni hatte die Behörde dazu ein “Supervisory Briefing” erstellt, das eine Reihe an qualitativen Prinzipien vorsieht. Dazu gehört etwa, dass die berechneten Kosten, insbesondere für beauftragte Drittparteien, zum Investmentziel eines Fonds passen müssen. Der Prozess der Preissetzung soll an Dienstleistungen gekoppelt sein, die im Interesse der Anleger erfolgen. Auch sollen nationale Aufseher überprüfen, ob die Fondsgebühren angemessen im Vergleich zum Marktstandard sind, ob sie zu den Produkteigenschaften wie der Komplexität eines Fonds passen, wie leistungsabhängige Gebühren konkret kalkuliert werden und ob die Angaben der Fondsgesellschaft transparent genug sind. Die Aufseher sollen dabei auch prüfen, ob sie eine Entschädigung der Anleger, eine Senkung der Gebühren oder eine Überarbeitung von Dokumenten verlangen können. In weiteren Leitlinien hält die ESMA darüber hinaus Vorgaben für ETFs fest, etwa für den Umgang mit Indizes. Unterschiedliche PrinzipienBereits im November hatte die EU-Aufsicht angekündigt, neben der Qualität und der Transparenz von Marktdaten im neuen Jahr auch die Kosten und Wertentwicklung von Fonds in den Blick zu nehmen. “Wertpapierfirmen und Fondsmanager sollten die besten Interessen ihrer Kunden im Auge haben und sicherstellen, dass Kosten und Gebühren angemessen sind und auf transparente und nicht komplizierte Weise offengelegt werden”, erklärte die ESMA damals. Die Behörde berief sich dabei auf neue Kompetenzen, um die nationale Aufsichtspraxis in wesentlichen Punkten anzugleichen.Zwischen den Ländern sieht die Behörde etliche Unterschiede: Während die einen Länder zum Beispiel eine abschließende Liste zulässiger Kostenpunkte vorgeben, lassen andere auch weitere Gebühren zu, sofern die Fondsgesellschaft diese plausibel begründen kann. Die ESMA lässt offen, welches Verfahren aus ihrer Sicht besser geeignet ist. – Wertberichtigt Seite 6