EU baut bis 2023 Antigeldwäschesystem auf

Kommission skizziert Struktur in Aktionsplan - Separate Behörde oder EBA-Reform - Auf Banken kommen neue Beiträge zu

EU baut bis 2023 Antigeldwäschesystem auf

Die EU macht Ernst mit der Neuaufstellung der Geldwäschebekämpfung. Die Frage ist nicht, ob, sondern wie sie die zersplitterten Strukturen vereinheitlicht. Das gilt auch für den Aufbau einer schlagkräftigen Antigeldwäschebehörde. Diese dürfte von den Beaufsichtigten mit Beiträgen finanziert werden. Von Tobias Fischer, FrankfurtDie Europäische Kommission beabsichtigt, bis 2023 ein umfassendes System zur Geldwäschebekämpfung samt eigens damit betrauter Behörde aufzubauen. Das geht aus dem Entwurf eines Aktionsplans hervor, der Ende März vorgestellt werden soll und welcher der Börsen-Zeitung vorliegt. Damit zielt die Union auf eine auf sechs Säulen ruhende Struktur (s. Kasten), um EU-weit mit möglichst einheitlichen Vorgaben gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorzugehen.Bislang ist das trotz der Bemühungen, in Reaktion auf große Geldwäschefälle der vergangenen Jahre, allen voran bei der Danske Bank, deutliche Verbesserungen herbeizuführen, nicht gelungen. Zwar ist die Rolle der europäischen Bankenregulierungsbehörde EBA in der Geldwäscheprävention gestärkt worden, doch existiert in der EU kein einheitlicher Rechtsrahmen und sind die Strukturen in der Geldwäschebekämpfung kleinteilig (s. BZ vom 10.12.2019). Die Verantwortung tragen nationale Behörden, die teils erhebliche Unterschiede in Aufsichtsqualität und personeller Ausstattung erkennen lassen. Der Bankenaufsicht ähnlichAngesichts der negativen Erfahrungen schwebt der Kommission ein System vor wie im einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus (SSM), in dem einer übergeordneten Institution, der Europäischen Zentralbank (EZB), die direkte Finanzaufsicht über die wichtigsten Banken obliegt und nationale Aufsichtsbehörden für die weniger bedeutenden Banken zuständig sind. In Deutschland teilen sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank die Aufgaben in der Aufsicht über rund 1 600 Banken. “Das System sollte auf einem harmonisierten Regelwerk und einer EU-Aufsichtsbehörde basieren, die in enger Kooperation mit den zuständigen nationalen Behörden arbeitet”, gibt die Kommission die Marschrichtung vor.Ob die Einrichtung neu geschaffen oder eine etablierte Institution die Aufgaben auf EU-Ebene übernimmt, ist noch nicht ausgemacht. In ersterem Fall bringt die Kommission in dem Aktionsplan vor allem die EBA ins Spiel, deren Kompetenzen erst kürzlich erweitert wurden, um Anti-Geldwäsche-Maßnahmen von Finanzinstituten EU-weit zu leiten, koordinieren und überwachen.Allerdings sei zu bedenken, dass damit eine umfassende Reform der EBA einhergehen müsste, heißt es. Vor allem seien Governance und Entscheidungsprozesse so zu überarbeiten, dass Beschlüsse unabhängig von Interessenskonflikten gefällt würden. Darüber hinaus erwiesen sich das auf den Finanzsektor beschränkte Mandat der EBA und die beschränkten Kapazitäten als hinderlich. Bislang ist vorgesehen, gerade einmal zehn Vollzeitkräfte in den Kampf gegen Geldwäsche zu schicken. Das Entscheidungsgremium der EBA hatte im April 2019 heftige Kritik auf sich gezogen, weil es die estnische Finantsinspektsioon und die dänische Finanstilsynet vom Vorwurf freigesprochen hatte, Rechtsbruch begangen zu haben. 27 der zu dem Zeitpunkt 28 Vertreter der nationalen Finanzaufsichtsbehörden im Board of Supervisors hatten über Verstöße bei der Kontrolle der Danske Bank hinweggesehen, die die EBA selbst in den beiden Behörden ausgemacht hatte, und damit Verfahren wegen Verletzung des EU-Rechts abgewandt. Der EU-Parlamentarier Markus Ferber zeigt sich zufrieden damit, dass die Kommission beim Kampf gegen Geldwäsche das Tempo erhöht, und plädiert für eine neue Aufsichtsbehörde. “Der Skandal rund um die Danske-Bank, bei der die nationalen Aufseher eine kritische EBA-Untersuchung beerdigt haben, hat gezeigt, dass die EBA bei diesem Thema nicht die notwendige Unabhängigkeit hat.”Alternativ zur Stärkung der EBA nennt die EU-Kommission den Aufbau einer gänzlich neuen Institution, die auch Verpflichtete im Nichtfinanzsektor überwachen würde. Dazu zählen jene Institutionen und Personen, die Geldwäscheverdachtsfälle melden müssen, zum Beispiel Spielbanken, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare oder Makler. Der Neuaufbau würde im Gegenzug länger dauern als eine Kompetenzerweiterung der EBA, und die Kosten wären höher. Hier zeichnen sich weitere Kosten für den Finanzsektor ab. So wie die beaufsichtigten Institute selbst für ihre Aufsicht durch EZB und nationale Behörden aufkommen, lässt die Kommission in einem Geldwäscheaufsichtssystem Sympathie für ein ebenso durch Beiträge der überwachten Privatwirtschaft finanziertes System erkennen. Im ersten Quartal nächsten Jahres werde die EU-Kommission konkrete Vorschläge unterbreiten, wie Struktur, Funktionen und Umfang einer auf EU-Ebene angesiedelten Geldwäscheaufsicht geartet sein soll, heißt es im Aktionsplan.