EU einig über Kapitalvorgaben - Boni für Banker werden begrenzt

Basel III vor Umsetzung in europäisches Recht - Parlament setzt länderspezifische Berichtspflichten durch

EU einig über Kapitalvorgaben - Boni für Banker werden begrenzt

fed Brüssel – Die EU steht kurz davor, die internationalen Kapitalanforderungen an Banken (Basel III) in europäisches Recht umzusetzen – und damit von 2014 an wirksam werden zu lassen. Die Unterhändler von EU-Parlament, EU-Kommission und den nationalen Regierungen verständigten sich in der Nacht zum Donnerstag auf eine “politische Übereinkunft”. Jedoch müssen jetzt noch technische Details nachgearbeitet werden. Auch fehlen noch die formelle Zustimmung im EU-Parlament und der Segen der EU-Staaten. Obwohl sich viele Regierungen, insbesondere die Briten, vieles anders gewünscht hätten, ist der Verhandlungsführer des EU-Parlaments, Othmar Karas, aber davon überzeugt, dass die Einigung Bestand hat: “Ich sehe kein Risiko mehr.” EU-Kommissar Michel Barnier unterstrich die Bedeutung des Regelwerks als ein zentrales Element der politischen Antwort auf die Bankenkrise: “Hätten wir solche Regeln vor sechs Jahren gehabt, hätte es den Fall Lehman nicht gegeben – oder zumindest nicht mit solch verheerenden Folgen.”Die kombinierte EU-Kapitalrichtlinie und -verordnung (CRD IV) definiert die bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen unter anderem für Kapital sowie erstmals für Liquidität. Kreditinstitute müssen mehr und besseres Kapital halten. Die neuen Regeln, die schrittweise eingeführt werden, sehen vor, dass Institute künftig 4,5 % statt 2 % hartes Kernkapital vorhalten – inklusive des Erhaltungspuffers sogar 7%. Hinzu kommen viele mögliche Aufschläge. Um eine gewisse Flexibilität zu erlauben, sind zusätzliche national verordnete Puffer möglich.Beim Thema Vergütungen, das in der Öffentlichkeit intensiv verfolgt wurde, verständigten sich die Unterhändler darauf, dass Boni für Bankmanager auf die Höhe des Fixgehalts begrenzt werden – und zwar für alle Banken, die in Europa tätig sind, und für alle in der EU beheimateten Banken auch bei ihren Geschäften anderswo. Wenn es die Hauptversammlung erlaubt, kann dieses Limit angehoben werden, aber maximal auf das Zweifache des Fixums. Letztlich kann die Summe am Ende sogar noch leicht über dem Zweifachen liegen, weil Boni, die in fünf Jahren fällig werden, höher ausfallen dürfen. Die Aufsicht überwacht dabei einen angemessenen Diskontierungssatz. Schließlich hat das EU-Parlament erfolgreich darauf gepocht, dass Banken von 2015 an veröffentlichen müssen, wie viel Gewinn sie in welchem Land machen, wie viele Steuern sie dort zahlen und Subventionen empfangen.—– Nebenstehender Kommentar- Berichte Seite 3- Notiert in London Seite 8