EU-Kommission konkretisiert Bürokratieabbau
Bürokratieabbau der EU
gewinnt erste Konturen
Mittelgroße Firmen sollen von neuer Kategorie profitieren
fed Brüssel
Die EU-Kommission gibt erste Hinweise darauf, wie sie den Bürokratieabbau angehen und wie sie das Ende Februar erwartete Gesetzespaket zur Vereinfachung der Berichtspflichten („Omnibus-Verordnung“) ausgestalten will. Im Rahmen des „Wettbewerbsfähigkeitskompasses", der in wenigen Tagen veröffentlicht wird und dessen finale Version der Börsen-Zeitung vorliegt, kündigt die EU-Behörde eine „beispiellose“ Anstrengung zur Vereinfachung von EU-Vorgaben an. Vereinbarte politische Ziele sollen in Zukunft auf „die einfachste Weise“, zielgerichtet und mit dem geringsten Aufwand erreicht werden.
Den Anfang macht der „Omnibus“-Vorschlag. Er sehe eine „weitreichende“ Vereinfachung von Taxonomie, Lieferkettengesetz und Nachhaltigkeitsbericht-Richtlinie (CSRD) vor, heißt es in dem Papier. Die Ansage lautet, dass „die geforderten Daten eng an den Bedürfnissen der Investoren ausgerichtet“ und Fristen angemessen sind und dass sich die Vorgaben auf die schädlichsten Aktivitäten konzentrieren. Die Meldepflichten sollen sich auf Finanzkennzahlen beziehen, die nicht abschrecken, in kleine Firmen zu investieren. Auch wird Proportionalität zugesagt: Die Verpflichtungen sollen im angemessenen Verhältnis zum Umfang der Tätigkeiten der Firmen stehen. Zudem wird "eine neue Definition der kleinen und mittleren Unternehmen vorgeschlagen“. Die Kategorie ist größer als Klein- und Mittelunternehmen, aber kleiner als Großunternehmen. Dadurch sollen 31.000 Firmen „von einer maßgeschneiderten Vereinfachung der Rechtsvorschriften im gleichen Sinne wie KMU profitieren“.