Kapitalmarktunion

EU-Kommission setzt nicht nur auf Gesetze

Um die Kapitalmarktunion voranzutreiben, denkt die EU-Kommission nicht allein über legislative Initiativen, sondern auch über Empfehlungen und die Vermittlung von Erfahrungen (Best Practice) nach.

EU-Kommission setzt nicht nur auf Gesetze

EU-Kommission setzt nicht nur auf Gesetze

Kapitalmarktunion soll auf verschiedenen Wegen vorangetrieben werden

fed Brüssel

Die EU-Kommission will Fortschritte auf dem Weg zu einer Kapitalmarktunion nicht allein durch neue Richtlinien und Verordnungen erreichen. „Legislative Vorschläge stellen nur einen Teil unserer Bemühungen dar“, unterstrichen Vertreter der EU-Behörde bei einer Paneldiskussion der Börsen-Zeitung in Brüssel. Auch Empfehlungen und die Vermittlung von Erfahrungen (Best Practice) seien hilfreich und nötig, um bei der Kapitalmarktunion spürbar voranzukommen – zumal die Einführung neuer Gesetze in Europa gemeinhin viele Jahre dauerten.

Die Kapitalmarktunion – beziehungsweise die Spar- und Investitionsunion, wie das Projekt mittlerweile genannt wird – stellt ein zentrales Vorhaben der demnächst ins Amt startenden EU-Kommission dar. Innerhalb der EU bestehen erhebliche Unterschiede, etwa was die Mobilisierung privaten Kapitals oder die Investitionsbereitschaft von Kleinanlegern angeht. So gibt es etwa in Schweden – anders als in Deutschland – eine ausgeprägte Aktienkultur, unterstützt durch eine staatliche Altersvorsorge, in der Aktien eine größere Rolle spielen. Es gehe darum, ein „Gleichgewicht zwischen Initiativen aus Brüssel und aus den Mitgliedstaaten“ zu erreichen, ohne dabei die europäische Ausrichtung zu verlieren, betonte eine Vertreterin der EU-Kommission.

Vorbehalte und Hindernisse

Vieles spricht dafür, dass der Weg hin zur Kapitalmarktunion, die bereits 2015 als Ziel ausgerufen wurde, harzig bleibt. Abgeordnete des EU-Parlaments erinnerten in der Diskussion einerseits an Vorbehalte. So gebe es in den politischen Parteien durchaus unterschiedliche Erwartungen, was eine Kapitalmarktunion leisten könne und was nicht. Beispielsweise halten einige politische Kräfte die Rolle vertiefter Kapitalmärkte für die Unternehmensfinanzierung für überschätzt. Andererseits wurde auf technische und politische Hindernisse verwiesen. Das gelte etwa für das Ziel einer Harmonisierung nationaler Insolvenzregeln. „Es ist allein technisch ausgesprochen kompliziert, tief in nationales Insolvenzrecht einzugreifen“, betonte ein EU-Parlamentarier. Und gegen Lösungen durch ein 28. Regime, also europäische Vorgaben optional zu den 27 nationalen, gebe es Widerstände.

EU-Beamte bestätigten, dass die Vorbereitungen für ein Dossier, nämlich die Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts durch Neuregelung der einschlägigen EU-Verordnung, weiter fortgeschritten sei als andere angestrebte legislative Initiativen. Allerdings wurde sowohl von EU-Beamten als auch von Vertretern der Finanzbranche davor gewarnt, die Wirkungen von Erleichterungen bei Verbriefungen zu überschätzen, falls diese Maßnahme nicht durch andere Schritte ergänzt werde. Aufsichtsrechtliche Erleichterungen und eine Vereinfachung der Due-Diligence-Anforderungen reichten nicht, um Investment in Europa zu mobilisieren.

Mit Blick auf die Bemühungen, ein europäisches Spar- und Anlageprodukt für Retailkunden zu schaffen, wurde angemahnt, nicht unterschiedliche Ziele zu verquicken. Wenn es vor allem um die Ankurbelung von Altersvorsorgesparen in der Bevölkerung gehe, dürfte beispielsweise nicht der Anlagehorizont auf Europa beschränkt werden, nur um gleichzeitig auch noch die heimische Wirtschaft zu unterstützen.