SERIE: NACHHALTIGKEIT IM FINANZSEKTOR (TEIL 27) - DER FINANZSEKTOR WIRD GRÜNER

EU konkretisiert Pläne für nachhaltiges Finanzieren

Brüssel legt am Mittwoch Aktionsplan vor - Offene Formulierung in Sachen "grüner Faktor"

EU konkretisiert Pläne für nachhaltiges Finanzieren

fed Frankfurt – Die EU-Kommission wird Mitte der nächsten Woche sehr konkrete Vorstellungen darüber präsentieren, mit welchen Maßnahmen sie nachhaltige Finanzierungen stärken möchte. Ein Aktionsplan, dessen aktueller Entwurf der Börsen-Zeitung vorliegt, zählt die geplanten Maßnahmen auf, die von Gesetzen über Durchführungsverordnungen bis hin zu Empfehlungen reichen. Das bislang vertrauliche EU-Papier nennt zu jedem einzelnen Vorhaben auch einen Zeitraum, in dem die EU-Kommission die Initiative in Gang setzen will. Viel Zeit lassen möchte sich die EU-Behörde nicht. Fast alle Maßnahmen sollen bereits dieses oder nächstes Jahr initiiert werden. Unter den vielen vorgeschlagenen Maßnahmen findet sich das Aufregerthema “grüner Faktor” – also eines Rabatts für grüne Finanzanlagen bei der Berechnung des aufsichtlichen Mindestkapitals. Bei diesem in der allgemeinen Debatte heftig umstrittenen Punkt bemüht sich die EU-Kommission um einen vorsichtigen Ansatz, der offenlässt, ob sie tatsächlich einen grünen Abschlag vorschlagen wird oder nicht. Die diplomatische Formulierung lautet: “Die EU-Kommission wird die Einbeziehung von Klimarisiken in das Risikomanagement von Instituten und bei der Kalibrierung der Kapitalanforderungen an Banken erkunden.” Ziel sei, “klima- und nachhaltigkeitsbezogene Aspekte, sofern dies unter Risikogesichtspunkten gerechtfertigt ist, zu berücksichtigen”.Besonders eilig hat es die EU-Kommission damit, zu klären, welche Finanzierungen als “nachhaltig” kategorisiert werden können. Deshalb steht bereits im Frühjahr 2018 der Vorschlag für die Grundlagen eines Klassifikationsschemas (Taxonomie) für Nachhaltigkeit an – in Form einer EU-Verordnung. Zugleich soll eine Gruppe technischer Experten ausloten, wie eine solche Klassifizierung konkret ausgestaltet werden kann. So sollen diese Fachleute beispielsweise einen Bericht über einen künftigen Standard für nachhaltige Anleihen verfassen. Parallel dazu will die EU-Kommission die EU-Prospektrichtlinie durch einen delegierten Rechtsakt um zusätzliche Anforderungen für Anleiheemittenten ergänzen. Auf der Basis des Klassifikationsschemas will die EU-Kommission zu einem späteren Zeitpunkt ein europäisches Label aufzusetzen – damit Anleger einfacher erkennen können, inwieweit eine Finanzanlage den Nachhaltigkeitskriterien entspricht. Vorgesehen sind zudem Transparenzanforderungen an die Anbieter von Indizes, damit sich Investoren im Dschungel der unterschiedlichen Umwelt-, Sozial- und Governance-Benchmarks zurechtfinden. Bis Herbst 2019 soll schließlich auch feststehen, inwieweit Ratingagenturen nachhaltige Kriterien in ihren Bewertungsverfahren berücksichtigen müssen. Des Weiteren hat sich die EU-Kommission vorgenommen, die Pflichten von Vermögensverwaltern und institutionellen Investoren unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit zu überprüfen. Ein Gesetzesvorschlag, der sich die Anforderungen an die Assetmanager wie etwa Berichtspflichten über eingegangene Umweltrisiken vornimmt, soll bereits in diesem Jahr erarbeitet werden. Anpassung im FinanzvertriebEiniges korrigieren möchte die EU-Kommission auch mit Blick auf den Vertrieb von Finanzprodukten. So sollen die EU-Marktrichtlinie (Mifid II) und die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) so angepasst werden, dass Anlegerwünsche in Sachen Nachhaltigkeit berücksichtigt werden. Entsprechende Änderungen über delegierte Rechtsakte sind nach Überzeugung der EU-Kommission kurzfristig möglich. Die EU-Kommission muss sich schon jetzt auf Gegenwind aus dem EU-Parlament einstellen. So kritisiert der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber, die EU-Kommission versuche “das Thema Nachhaltigkeit mit der Brechstange in der europäischen Finanzmarktregulierung unterzubringen”.—-Zuletzt erschienen:- Allianz durchleuchtet alle Investments (2. März)