EU-Prüfer klagen über EZB-Bankenaufsicht
fed Frankfurt – In ungewöhnlicher Form hat der Europäische Rechnungshof seinen Unmut über das Verhalten der obersten Bankenaufseher in Euroland zum Ausdruck gebracht. Die Rechnungsprüfer fordern die europäischen Gesetzgeber – also das EU-Parlament und die nationalen Mitgliedstaaten – auf, sich einzuschalten, um dem EU-Rechnungshof besseren Zugang zu Dokumenten zu gewähren.”Es geht uns nicht darum, die Währungspolitik zu prüfen”, stellt Rechnungshof-Präsident Klaus-Heiner Lehne in einer öffentlichen Mitteilung klar. Es sei jedoch “von grundlegender Bedeutung, dass wir bezüglich der Aufsichtstätigkeit der EZB über uneingeschränkte Prüfungsbefugnisse verfügen”. Lehne verweist zur Begründung auf die hohen Risiken, die für öffentliche Mittel im Falle von Bankpleiten bestünden.Lehne, der noch vor wenigen Jahren selbst im EU-Parlament saß und europäische Gesetze mitbeschlossen hat, hält es für nötig, sich der Unterstützung von Parlament und Rat zu versichern, da die Bemühungen des Rechnungshofs bislang gescheitert sind, die EZB zu mehr Transparenz zu bewegen. “Die Prüfer weisen darauf hin, dass ihre Gespräche ins Stocken geraten sind.” Deshalb fordert der Rechnungshof die EU-Gesetzgeber auf, “erforderlichenfalls die geltenden Verordnungen abzuändern, damit klargestellt wird, dass der Hof Einsicht in jedwede von ihm als notwendig erachtete Unterlage erhalten kann”.Spürbar verstimmt berichtet Lehne darüber, dass beispielsweise der einheitliche Abwicklungsausschuss 2017 darauf bestanden habe, in einem Sonderbericht des Rechnungshofs alle Daten entfernen zu lassen, die aus Unterlagen der EZB-Bankenaufsicht stammten. Auch im gerade zu Ende gegangenen Jahr verweigerte die EZB-Aufsicht Zugang zu ihren Dokumenten, als der Rechnungshof einen Bericht über das Krisenmanagement der Zentralbank anfertigte.Lehne erinnert daran, dass mittlerweile die obersten nationalen Rechnungskontrollbehörden bei der Kontrolle der Aufsicht über die Großbanken außen vor sind, da diese Prüfung nun dem EU-Rechnungshof obliegt. Vor diesem Hintergrund sei der Mandatsverlust aber nicht angemessen ausgeglichen worden, da die EZB-Bankenaufsicht den EU-Prüfern den “Zugang zu sachdienlichen Informationen” schlicht verweigere.