Nachhandelsgeschäfte

EU segnet Reform der Clearing-Regeln ab

Damit das Euro-Clearing nicht länger weitgehend in London stattfindet, verlangt die EU künftig ein aktives Konto zur Verrechnung in Kontinentaleuropa.

EU segnet Reform der Clearing-Regeln ab

EU segnet Reform
der Clearing-Regeln ab

Aktives Konto soll Abhängigkeit von London mindern

fed Brüssel

Die nationalen Regierungen Europas haben im Rat die Aktualisierung der Regeln für die Verrechnung derivativer Wertpapiergeschäfte endgültig beschlossen. Zentrales neues Element ist die Verpflichtung von Marktteilnehmern, bei einem Clearinghaus innerhalb der EU ein „aktives Konto“ zu unterhalten. Dadurch soll die „übermäßige Abhängigkeit von systemrelevanten zentralen Gegenparteien in Drittstaaten“ verringert werden. In anderen Worten: Die EU will das Risiko reduzieren, dass bei Schieflagen Milliarden nach London transferiert werden müssen, um ein dortiges Clearinghaus zu stabilisieren – ohne eine Chance zu haben, auf die damit verbundenen Entscheidungen der britischen Regierung und der Bank of England Einfluss zu nehmen.

Noch findet der weit überwiegende Teil der Verrechnung Euro-denominierter Zinskontrakte, also des Euro Clearings, am Finanzplatz London statt. Frankfurt ist es indes gelungen, seit 2017 durch Preiszugeständnisse („Partnerschaftsprogramm“) der Terminbörsen-Tochter der Deutschen Börse rund ein Fünftel des Geschäfts an den Main zu ziehen. Durch die Verpflichtung zum aktiven Konto dürfte dieser Anteil wachsen. Allerdings halten selbst Profis umlaufende Schätzungen eines künftigen Eurex-Marktanteils von bis zu 40% für hochspekulativ.

Keine Schwellenwerte

Durch die Novelle der Marktinfrastrukturregeln, die im Brüsseler Kauderwelsch „Emir 3.0“ heißen, wird nicht nur das „aktive Konto“ eingeführt, sondern auch konkretisiert. Es muss „operative Elemente“ besitzen, eine Mindestzahl von Kontrakten sollte darüber gecleart werden. Und im Moment der Krise müssen in kurzer Zeit hohe Volumina an die zentrale Gegenpartei innerhalb der Europäischen Union, also in den meisten Fällen an die Eurex, übertragen werden können. Die Bemühungen unter anderem Deutschlands, quantitative Schwellenwerte für den Umsatzanteil des aktiven Kontos zu formulieren, wurden von Frankreich und den Niederlanden torpediert, sodass die neuen Regeln überwiegend qualitative Anforderungen enthalten.

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