EU-Staaten einig über Nachhaltigkeitsberichte
ahe Brüssel
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich bei der Überarbeitung der bisherigen Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen (NFRD), die jetzt unter dem Namen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) läuft, auf eine gemeinsame Position verständigt. Die Gesetzesvorlage der EU-Kommission wird danach grundsätzlich bestätigt, einzelne Details aber noch nachgebessert. Unter anderem wollen die EU-Staaten die Berichtspflichten für börsennotierte kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) noch einmal lockern und ihnen ausreichend Zeit für die Anpassung an die neuen Vorschriften einräumen. Die Verpflichtungen gelten ohnehin nicht für andere KMU.
Auch KMU berichtspflichtig
Die CSRD-Regeln sollen ab dem 1. Januar 2024 für Unternehmen gelten, die bereits der NFRD unterliegen. Die erste Berichterstattung findet damit 2025 statt. Ein Jahr später folgen nach dem Willen des Rates die anderen großen Unternehmen. Und Anfang 2026 kommen schließlich noch die börsennotierten KMU sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen dazu.
Im Kompromisstext der Mitgliedsstaaten wird zugleich präzisiert, inwiefern die Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten für Banken und Versicherer gelten sollen. So wurde etwa eine Definition der Nettoumsatzerlöse für Kreditinstitute und Versicherer in das Regelwerk aufgenommen.
Das elektronische Format zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsaspekte wollen auch die EU-Staaten vorschreiben. Nicht börsennotierte Unternehmen, die der CSRD unterliegen, sollen allerdings nicht verpflichtet werden, ihre Rechnungslegungsinformationen im einheitlichen europäischen elektronischen Format (ESEF) zu veröffentlichen. Der französische Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire, der aktuelle Vorsitzende des Ecofin-Rates, bezeichnete die Einigung „einen Meilenstein auf dem Weg zu einem europäischen Regelungsrahmen für ein nachhaltiges Finanzwesen“, der mehr Transparenz für Bürger, Verbraucher und Anleger bedeute. Mit dem Greenwashing von Unternehmen sei es nun vorbei, erklärte Le Maire.
Die EU-Kommission hatte im vergangenen April vorgeschlagen, dass künftig fast 50 000 Unternehmen einbezogen werden. Heute sind es über die NFRD nur 11 000. Erfasst werden dann alle großen Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU), die mindestens zwei von drei Kriterien erfüllen: 20 Mill. Euro Bilanzsumme, 40 Mill. Euro Umsatz sowie mindestens 250 Mitarbeiter. Darüber hinaus sollen die Vorgaben unter anderem für alle börsennotierten Unternehmen mit Sitz in der EU gelten. Ziel der Neuerungen ist, die Nachhaltigkeitsinformationen kohärenter und vergleichbarer zu machen.
Aus dem EU-Parlament kam Kritik an der Haltung des Rates. Der CSU-Finanzexperte Markus Ferber verwies darauf, dass der Mehrwert des geplanten ausgedehnten Anwendungsbereichs in keinem Verhältnis zu ihrem Nutzen stehe. „Die Anforderungen gehen deutlich über das hinaus, was man für die Erfüllung der Taxonomie bräuchte“, monierte der EU-Abgeordnete. „Dass der Rat die ausufernden Vorschläge der Europäischen Kommission nicht wieder zurückgeschraubt hat, ist eine herbe Enttäuschung.“ Ferber erwartet vor allem neue bürokratische Lasten. Das Europäische Parlament ist noch dabei, seine Verhandlungsposition zur CSRD-Regulierung abzustimmen. Erst dann beginnen die Schlussverhandlungen über die Richtlinie.
Swiss Re | ||
Gruppe konsolidiert, nach US-GAAP | ||
in Mill. Dollar | 2021 | 2020 |
Beitragseinnahmen | ||
brutto | 46658 | 42951 |
netto verdient 1 | 42726 | 40770 |
Ergebnis | 1437 | –878 |
ohne Covid-19 | 3023 | 2175 |
Eigenkapitalrendite (%) | 5,7 | –3,1 |
ohne Covid-19 | 11,6 | 7,3 |
Rendite aus Kap.-Anl. (%) | 3,2 | 3,5 |
Eigenkapital2 | 23568 | 27135 |
1) plus Honorareinnahmen; 2)jeweils per 31.12.Börsen-Zeitung |