EU verlängert Ausnahme für Rohstoffhandel
fed Brüssel – Die Europäische Union hat die Ausnahme von Rohstoffhändlern (Commodity Dealer) von Anforderungen der EU-Kapitalverordnung (CRD/CRR IV in der Umsetzung von Basel III) um drei Jahre verlängert. Sie soll nun frühestens am 31. Dezember 2020 auslaufen. Der niederländische EU-Ratsvorsitz begründete gestern diesen Schritt damit, dass in der EU-Kapitalverordnung eigentlich eine Überprüfung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben für Investmentfirmen im Allgemeinen und für Rohstoffhändler im Besonderen im Laufe des Jahres 2015 vorgesehen war. Diese Revision sei jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen – “und es ist wahrscheinlich, dass neue Gesetzgebung, die womöglich erforderlich wird, nicht schon am 31. Dezember 2017 verabschiedet sein wird”.Um vor diesem Hintergrund Rechtssicherheit für den Handel zu schaffen, habe sich die EU zu dieser Verlängerung der Regeln entschlossen. Schließlich sollten aufsichtsrechtliche Kapitalanforderungen für Rohstoffhändler das Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung sein – und nicht dadurch entstehen, dass eine Übergangsfrist ausläuft.