EU verschiebt ESG-Vorgaben für Vermögensverwalter
Reuters London
Die Europäische Union hat die zweite Phase von Nachhaltigkeitsregeln für Vermögensverwalter um weitere sechs Monate verschoben. Dabei geht es um die Offenlegungsvorschriften, mit denen unter anderem ein Etikettenschwindel bei grünen Finanzprodukten, auch Greenwashing genannt, verhindert werden soll. Eine weitere Verschiebung um sechs Monate bis Juli 2022 sei nötig, hieß es in einem Brief von John Berrigan, Leiter der Abteilung für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der EU-Kommission, an das EU-Parlament, den Reuters einsehen konnte. Die sogenannte SDFR-Verordnung enthält Offenlegungspflichten zu den Feldern Umweltschutz, Sozialstandards und gute Unternehmensführung (Environment, Social, Governance/ESG). Sie wurde im März dieses Jahres eingeführt als zentraler Pfeiler von EU-Maßnahmen, um mehr „grüne“ Investitionen zu fördern. Die EU will erreichen, dass Europa bis 2050 klimaneutral aufgestellt ist. Marktteilnehmer sollen die Regeln anwenden, obgleich detaillierte Anleitungen zu ihrer Umsetzung bereits bis Januar 2022 aufgeschoben worden waren. Die Aufseher benötigten dafür mehr Zeit. Nun soll es noch länger dauern. Berrigan verwies unter anderem auf technische Details der Standards und auf die Notwendigkeit, ihre reibungslose Implementierung bei Produkterzeugern, Finanzberatern und Aufsehern zu unterstützen. Sowohl bei Großinvestoren als auch bei Privatanlegern gewinnen Anlagen mit ESG-Bezug zunehmend an Bedeutung. In puncto Verlässlichkeit und Vergleichbarkeit der Informationen besteht jedoch teilweise noch erheblicher Nachholbedarf.