Konsumentenkredite

EU weitet Schutz beim Verbrauch­krediten aus

Nach der Einigung auf eine Reform der EU-Verbraucherkreditrichtlinie gibt es viel Zustimmung. Allerdings gibt es aus Sicht der Verbraucherschützer einen Wermutstropfen.

EU weitet Schutz beim Verbrauch­krediten aus

wbr Frankfurt

Nach der Einigung auf eine Reform der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in Brüssel haben Verbraucherschützer und Vertreter der Kreditwirtschaft grundsätzlich zu­stimmend reagiert. Ende vergangener Woche war es überraschend zu einer Verständigung im Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten gekommen.

Durch die erneute Reform der erstmals 2008 in Kraft getretenen Richtlinie wird der Anwendungsbereich erweitert. Künftig fallen beispielsweise auch zinslose Kredite wie „Buy now, pay later“ unter die Normen. Neuerungen gibt es auch bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Richtlinie bestimmt, dass nur finanzielle Daten eine Rolle spielen und persönliche Daten z. B. aus sozialen Medien nicht genutzt werden dürfen.

Der grüne Europaabgeordnete Malte Gallée, Schattenberichterstatter für die Richtlinie, begrüßte die Übereinkunft: „Die Einigung ist eine dringend notwendige Anpassung der EU-Verbraucherrichtlinie an die wachsende Verfügbarkeit von Kreditprodukten im Internet. Die neue Richtlinie leistet einen wichtigen Beitrag, um wachsende Überschuldung der Verbraucher zu verhindern.“

Wermutstropfen Wucher

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) beinhaltet die Neufassung eine Stärkung der Verbraucherrechte auch bei der Kreditvermittlung im Handel. „Besser geschützt werden Verbraucher auch vor dem Abschluss einer meist überteuerten und unpassenden Restschuldversicherung. Kredit und Versicherung müssen künftig getrennt voneinander mit einer Bedenkzeit von mindestens drei Tagen verkauft werden“, sagt Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzen beim VZBV. „Wermutstropfen ist die Formulierung zum Wucher, hier wurde eine Chance verpasst, auf EU-Ebene für einen wirksamen Schutz vor Wucherzinsen zu sorgen. Die Reform löst nicht das Problem absoluter Spitzenwerte bzw. besonders teurer Kreditkonditionen für einkommensschwache Haushalte“, sagt Mohn mit Hinweis auf die gescheiterten Bemühungen, eine Obergrenze für Kreditzinsen einzuführen. Wichtig sei, dass dieser Punkt bei der nationalen Umsetzung in Richtung eines effektiven, präventiven Schutzes vor Wucherzinsen gedreht werde.

Die Idee, einen Höchstzinssatz für die Gesamtkosten eines Kredites festzulegen, hatten Bankenvertreter grundsätzlich abgelehnt. „Der Markt für Kredite funktioniert sehr gut, und es herrscht ein sehr intensiver Wettbewerb. Daher gibt es keinen Grund, einen Deckel einzuführen“, so Dirk Stein, Leiter Verbraucherschutz vom Bundesverband deutscher Banken (BdB). „Das Wichtigste aus Sicht der Banken ist die Abschaffung des ewigen Widerrufsrechts.“ Diese Regelung betraf den Fall der unvollständigen Information zum Widerrufsrecht und soll künftig nach einem Jahr und 14 Tagen enden. Das ewige Widerrufsrecht war für Banken ein Problem in Deutschland.

„Bei den vorvertraglichen Informationspflichten wäre ein einseitiges Informationsblatt sinnvoll, denn die Menge an Informationen ist für den Verbraucher erschlagend“, so Stein weiter. Es könne nicht sein, dass vor einem Abschluss schon etliche Unterschriften zu leisten sind. „Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden, die Kunden wollen doch kein Haus kaufen.“

Die in Brüssel jetzt erzielte politische Einigung muss nun zunächst vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und dann vom Plenum abschließend gebilligt werden. Auch der Rat muss die Einigung noch absegnen, bevor sie in Kraft treten kann.