Neuerung bei Schuldentiteln des Privatsektors

EZB ändert Vorschriften für Nutzung von Bonitätsbewertungen

Die EZB ändert ihr Regelwerk: Künftig zählt das zweitbeste Rating für Privatsektor-Schuldentitel als Sicherheit. Die neuen Vorschriften gelten in frühestens 18 Monaten.

EZB ändert Vorschriften für Nutzung von Bonitätsbewertungen

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Änderungen an ihrem Regelwerk für die Nutzung von Bonitätsbewertungen der Ratingagenturen auf den Weg gebracht. Die geänderten Rating-Vorschriften beträfen Schuldentitel des Privatsektors wie unter anderem Firmenanleihen und unbesicherte Bankenanleihen, die Finanzinstitute in Kreditgeschäften als Sicherheiten bei der Notenbank einreichen können, wie die EZB am Freitag in Frankfurt mitteilte. Künftig soll für solche Schuldentitel das zweitbeste Rating unter den Ratingagenturen zur Bestimmung der Kreditqualität der Sicherheiten herangezogen werden. Aktuell nutzt die EZB noch das beste Rating unter den Bonitätseinstufungen.

Die neuen Vorschriften sollen auch für akzeptierte Schuldentitel des öffentlichen Sektors aus Ländern außerhalb der Euro-Zone gelten. Für Staatsanleihen und andere Schuldentitel des Sektors aus der Euro-Zone soll dagegen weiterhin das beste Rating genutzt werden. Als einen Grund für die Änderungen nannte die EZB die zunehmende Zahl an akzeptierten Ratingagenturen. Die neuen Vorschriften sollen frühestens in 18 Monaten in Kraft treten. Das genaue Datum will die EZB noch bekanntgeben.