EZB-Aufsicht bemängelt Governance kleinerer Häuser
fir Frankfurt
Die in der EZB angesiedelte Bankenaufsicht hat in der Governance kleinerer europäischer Banken häufiger Defizite ausgemacht als in größeren Häusern. Es bestünden teils „erhebliche aufsichtsrechtliche Bedenken“ hinsichtlich der Wirksamkeit der internen Aufsichtsfunktion oder der Zusammensetzung und Expertise der Aufsichts- und Verwaltungsräte, zeigt eine Datenerhebung von EZB und Banca d’Italia unter mehr als 200 sogenannten weniger bedeutenden Kreditinstituten in 21 Ländern, die im aktuellen „ECB Supervision Newsletter“ vorgestellt wurde. Die Ergebnisse zeigten, dass in einigen Bereichen der Governance kleinerer Institute weitere Verbesserungen erforderlich seien, resümiert die EZB.
Die Bankenaufsicht der EZB ist im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) nicht nur für die Überwachung von aktuell 111 als bedeutend eingestuften Instituten in europäischen Staaten zuständig, sondern hat auch die Funktion der indirekten Beaufsichtigung von weniger bedeutenden Kreditinstituten inne. Für Letztere sind zuvorderst die nationalen Aufsichtsbehörden verantwortlich, unter Gesamtaufsicht der EZB. Ein Institut wird z.B. als bedeutend eingruppiert, wenn seine Bilanzsumme über 30 Mrd. Euro liegt oder es über außerordentliche Relevanz für die Volkswirtschaft des Heimatlandes verfügt.
Den EZB-Aufsehern missfällt etwa, dass im Schnitt 22 % der Mitglieder von Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der in der Umfrage berücksichtigten Banken und Sparkassen über keine oder nur sehr wenig Erfahrung in Bank-, Finanz- oder Wirtschaftsbelangen verfügten. Zum Vergleich: Bei den direkt beaufsichtigten Häusern sind es demnach 13 %. Von Institut zu Institut könnten aber erhebliche Unterschiede ausgemacht werden, hält die EZB fest. Auch an IT-Fachwissen hapere es: Darüber verfüge im Durchschnitt nur jeder zehnte Kontrolleur eines kleineren Instituts, wohingegen es in den bedeutenden Banken immerhin 24 % seien.
Wenig Vielfalt
Deutlichen Verbesserungsbedarf erkennt die Aufsicht auch in Sachen Vielfalt. Jedes zweite kleinere Institut und jedes fünfte größere verfüge über keine Diversitätsstrategie, und der Anteil weiblicher Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder liege bei 22% bzw. 29%. Von den Aufsichts- und Verwaltungsratsmitgliedern in weniger bedeutenden Kreditinstituten gelten 48% als „formell unabhängig“, also frei von Verbindungen, die ihre Entscheidungsfähigkeit beeinflussen könnten. Unter den anderen seien auch einige mit sehr geringer Unabhängigkeit, führt die Aufsicht weiter aus. In bedeutenden Instituten seien 59% der entsprechenden Amtsträger formell unabhängig.