EZB stellt sich in Sachen Abwicklung hinter Brüssel

Notenbankdirektor Coeuré begrüßt Kommissionsvorschlag - Weidmann sieht Schwachstellen bei Bail-in

EZB stellt sich in Sachen Abwicklung hinter Brüssel

ms/sck Frankfurt/München – Die Europäische Zentralbank (EZB) hat den Vorschlag der EU-Kommission für ein Bankenabwicklungsregime grundsätzlich begrüßt – und sich damit gegen die Bundesregierung gestellt. EZB-Direktoriumsmitglied Benoît Coeuré betonte gestern in Paris, die Notenbank habe stets für eine einheitliche EU-Bankenabwicklungsbehörde und für einen einheitlichen Abwicklungsfonds plädiert. “Ich begrüße den Vorschlag der EU-Kommission in dieser Hinsicht”, sagte er. Dass das Regime bereits 2015 loslegen soll, sei ebenfalls richtig.Die EU-Kommission hatte am Mittwoch einen Gesetzesentwurf für einen Single Resolution Mechanism (SRM) vorgelegt. Der sieht ein zweistufiges Verfahren vor, bei dem zunächst ein Abwicklungsgremium mit Vertretern von Kommission, EZB als künftiger Bankenaufsicht und nationaler Aufsicht Entscheidungen vorbereitet. Der formale Abwicklungsbeschluss soll dann der Kommission vorbehalten sein. Vorgesehen ist zudem der Aufbau eines Fonds, in den Banken binnen zehn Jahren über Beiträge 55 Mrd. Euro einzahlen sollen. Rechtsgrundlage umstrittenDie Bundesregierung hatte den Vorschlag am Mittwoch strikt zurückgewiesen. Für eine einheitliche EU-Behörde bedarf es nach Auffassung Berlins einer Änderung des EU-Vertrags. Die Regierung kritisiert, dass sich die Kommission Kompetenzen anmaße, die sie nicht haben könne. Ohne Vertragsänderung sei nur ein Netzwerk nationaler Behörden denkbar. Auch die deutsche Finanzwirtschaft läuft Sturm. Sie will vor allem nicht, dass am Ende deutsche Banken taumelnde Institute in anderen EU-Ländern stützen.Die EZB gibt der Kommission nun grundsätzlich Rückendeckung. Coeuré legte sich aber nicht fest, dass die Notenbank unbedingt die Kommission in der Rolle als neuer Bankenabwickler auf EU-Ebene sieht. Coeurés Kollege Jörg Asmussen hatte am Dienstag, also kurz vor Vorlage des Vorschlags, erklärt, dass nach Ansicht der EZB innerhalb des bestehenden Vertrags eine “starke Behörde” möglich sei. Explizit hatte er dabei auf Artikel 114 EU-Vertrag verwiesen, auf den sich auch die EU-Kommission beruft. Früher hatte er für den Übergang aber auch schon mal den ESM ins Spiel gebracht.Artikel 114 erlaubt es der Kommission, Maßnahmen zur Angleichung nationaler Gesetze zu beschließen, wenn dies für das Funktionieren des einheitlichen Binnenmarkts notwendig erscheint. Die Bundesregierung sieht darin keine valide Grundlage.Bundesbankchef Jens Weidmann kritisierte unterdessen einen kürzlich vorgelegten, separaten Vorschlag der EU-Kommission zur Bankenabwicklung, in dem es vor allem darum geht, dass künftig Anteilseigner und Gläubiger bei einer Pleite die Verluste tragen (“Bail-in”). Der Vorschlag habe “noch einige Schwachstellen”, sagte Weidmann gestern in München. So gebe es “weitreichende Möglichkeiten zu diskretionären Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Bail-in”, kritisierte er. Der Vorschlag lässt den Staaten viel Spielraum. Auch die EZB fürchtet dadurch Verzerrungen. Weidmann plädierte zudem dafür, das Haftungskonzept früher als bislang vorgesehen umzusetzen – “nämlich schon bis zum Jahr 2015”. Bislang ist dafür das Jahr 2018 geplant.