EZB verlängert Dividendenappell

Banken sollen auf Ausschüttungen bis Jahresende verzichten

EZB verlängert Dividendenappell

fir Frankfurt – Die europäische Bankenaufsicht hat die Frist ausgeweitet, in der Institute Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe unterlassen sollen. Den 115 von ihr direkt überwachten wichtigsten Banken der Eurozone verlangt sie wegen der Coronakrise ab, über Oktober hinaus bis zum 1. Januar 2021 darauf zu verzichten und bei variablen Vergütungen “äußerst moderat” vorzugehen. Bereits im März hatte die Aufsichtsbehörde entsprechende Erwartungen formuliert, sich bei Gewinnausschüttungen zurückzuhalten. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin plädiert unterdessen dafür, Dividendenzahlungen in diesem Jahr sehr restriktiv zu handhaben, spricht sich aber nicht generell dagegen aus. Verlustpuffer erhaltenDer Chef der EZB-Bankenaufsicht, Andrea Enria, sagte am Dienstag, die Entscheidung werde im Dezember überprüft. Die Institute sollten inmitten eines äußerst unsicheren wirtschaftlichen Umfelds weiterhin in die Lage versetzt werden, Verluste abzufedern und Kredite zu vergeben. Die Entscheidung sei nicht leichtfertig getroffen worden – wohlwissend, dass Investoren die Aussetzung der Ausschüttungen kaum gutheißen. “Wir ziehen es vor, heute vorsichtig zu sein, anstatt morgen Bedauern zu empfinden, falls sich die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen weiter verschlechtern sollten”, bekundete Enria und verwies auf eine Analyse der EZB, welche die Verwundbarkeit des Finanzsektors durch die Coronakrise verdeutlicht. In einem Basisszenario mit einem um fast 9 % sinkenden Bruttoinlandsprodukt der Eurozone in diesem Jahr müssen die Banken demnach bis 2022 eine um 1,9 % auf 12,6 % schrumpfende harte Kapitalquote hinnehmen. Den Banken erlaubt die EZB nun bis Ende 2022, die Säule-2-Empfehlung zu unterschreiten, eine zwar nicht verbindliche, aber normalerweise einzuhaltende Vorgabe für Kapitalzuschläge im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP). Auch die kurzfristige Liquiditätsquote LCR darf bis Ende 2021 unerfüllt bleiben. Kritik am Verzicht auf Dividendenausschüttungen und Aktienrückkäufe übte der Bankenverband. – Nebenstehender Kommentar Bericht Seite 3