Reform des SREP-Prozesses

EZB will härter gegen Problembanken vorgehen

Die EZB will Großbanken im regulären Prüfprozess bei Fehlverhalten künftig rascher bestrafen. Aufsichtschefin Claudia Buch bringt dabei tägliche Bußgelder ins Spiel. Zugleich kündigt sie einige Erleichterungen für Banken an.

EZB will härter gegen Problembanken vorgehen

EZB will strenger mit Problembanken sein

Im SREP-Prozess drohen hohe Bußgelder – Stabilen Adressen winkt Erleichterung

jsc Frankfurt

Die Bankenaufsicht der EZB will in der regelmäßigen Überprüfung von Banken im Konfliktfall rascher zu Sanktionen greifen: Sofern eine Bank angezeigte Mängel unzureichend angehe, werde die EZB die „Eskalationsleiter“ rasch hinaufsteigen, schreibt Chefaufseherin Claudia Buch in einem Blogeintrag der Aufsicht. Dabei setze die EZB nicht nur auf rechtlich verbindliche, qualitative Vorgaben, sondern auch auf Zwangsmaßnahmen wie Bußgelder. Die verschärfte Gangart ist Teil einer Reform des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP).

EZB verhängt Bußgelder

Zwar sind Bußgelder durch die EZB nicht neu: Im März gab die Aufsicht eine Strafe von 3,5 Mill. Euro gegen Crédit Mutuel bekannt, und im vergangenen Jahr erhielt die Helaba eine Aufforderung in Höhe von 6,8 Mill. Euro. Die französische Großbank hatte demnach beim Einsatz interner Modelle zur Berechnung des Kapitalbedarfs bestimmte Untergrenzen nicht beachtet. Die Landesbank hatte risikogewichtete Aktiva für Marktrisiken falsch berechnet. Auch viele andere Häuser erhielten bereits Sanktionen.

Im Blogeintrag verweist die EZB nun aber auf periodische Strafzahlungen (Periodic Penalty Payments, PPP). Sie sind ein scharfes Schwert: Die Aufsicht kann bis zu 5% der täglichen Umsätze als Zwangsgeld einziehen, und zwar für bis zu ein halbes Jahr. Auf diese Weise will sie Banken zum Einlenken zwingen. Zuvor hatte Frank Elderson, Vizechef der Aufsicht, wiederholt den Einsatz des Instruments angedroht. Dabei bezog er sich auf unzureichende Angaben zu Klima- und Umweltrisiken.

Neue Vorgaben nur alle zwei Jahre

Die EZB droht aber nicht nur, sondern stellt auch eine Erleichterung in Aussicht: Wenn sich das Risikoprofil einer Bank nicht wesentlich ändere, will die Aufsicht im SREP-Prozess künftig ihre Entscheidungen nur alle zwei Jahre erneuern statt wie bislang üblich in jedem Jahr. Bisher profitieren nur wenige Banken von dieser Erleichterung, künftig solle die Praxis ausgeweitet werden. Einen zweijährigen Turnus knüpft die EZB allerdings vage „an einige Bedingungen“.

Die ehemalige Vizepräsidentin der Bundesbank zählt noch weitere Punkte auf: So sollen andere Verfahren wie die Eignungsprüfung angehender Führungskräfte („Fit and Proper Assessments“) stärker mit dem SREP-Prozess verzahnt werden, um „Synergien zu maximieren“. Auch sollen bereits etablierte Methoden künftig „stabiler“ sein, etwa zur Ermittlung der zusätzlichen Kapital- und Liquiditätsvorgaben. Um Routineaufgaben leichter zu bewältigen, will die EZB generische künstliche Intelligenz und Sprachmodelle (Large Language Models) erproben.

Auf den Punkt gebracht

In der Kommunikation stellt die Aufsicht „stärker fokussierte“ Entscheidungen in Aussicht. Dabei will sie ihre Erwartungen auf den Punkt bringen und – falls nötig – auch „starke Maßnahmen“ skizzieren. Die EZB knüpft dabei an die 2021 eingeführten „Executive Letters“ an.

Mit der Reform folgt die EZB einem vor einem Jahr veröffentlichten Expertenbericht. Ziel ist es, den Arbeitseinsatz der Aufsicht besser aufzuteilen – der Prozess solle „effizienter und effektiver“ werden, schreibt Buch. Der SREP-Prozess soll schrittweise bereits im laufenden Jahr erneuert werden, bis die Reform für die Runde im Jahr 2026 vollendet ist. Die EZB überwacht aktuell 112 Großbanken in Europa unmittelbar.

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