Fondsmanagern droht Boni-Deckel

Börsen-Zeitung, 22.3.2013 fed Brüssel - Nicht nur Manager und Händler in Banken, sondern auch Investmentfondsmanager müssen damit rechnen, dass ihre variable Vergütung limitiert wird. Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat gestern mit...

Fondsmanagern droht Boni-Deckel

fed Brüssel – Nicht nur Manager und Händler in Banken, sondern auch Investmentfondsmanager müssen damit rechnen, dass ihre variable Vergütung limitiert wird. Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat gestern mit deutlicher Mehrheit Änderungsanträgen für die Novelle der Fondsrichtlinie (Ucits V) zugestimmt. Wie im Falle der Banken, die unter der EU-Kapitalrichtlinie (CRD IV) geregelt sind, soll für die Manager von Fonds, die sich auch an Kleinanleger richten, eine Deckelung der Boni auf der Höhe des Fixgehalts gelten (1:1). Dass anders als bei den Banken keine Ausnahmeregel (1:2) vorgesehen sei, liege in der Natur der Sache, erläutert der federführende Europaabgeordnete Sven Giegold (Grüne): “Bei Investmentfonds gibt es ja keine Hauptversammlung, die einer Anhebung der Bonusgrenze zustimmen kann.” Giegold sprach von “einem guten Tag für den Anlegerschutz”.Der grüne Finanzexperte im EU-Parlament kündigte an, dass bei der nächsten Überprüfung der EU-Richtlinie für die Manager alternativer Investments (AIFM) die Bonusdeckelung auch auf die Verwalter von Hedgefonds und anderen Geldsammelstellen ausgeweitet werden soll, die nicht unter die Kategorie Ucits fallen.Mit Ucits V reagiert die EU auf den Madoff-Skandal und verschärft vor allem die Haftung von Fonds. Es solle künftig nicht mehr möglich sein, dass sich “ein Investmentfonds, der sich eine Verwahrstelle in einem Drittstaat aussucht, im Kleingedruckten der Haftung entzieht”, meint Giegold. Anleger achteten bei der Auswahl eines Investmentfonds nicht auf die Solidität der Verwahrstellen, deshalb bedürfe es klarer Regeln.