Forscher durchleuchten Regulierung
wf Berlin – Zum Beginn des neuen Jahres können Marktakteure hierzulande mit Ergebnissen zur Evaluierung der Finanzmarktregulierung rechnen. Das Bundesfinanzministerium hat ankündigt, “voraussichtlich Anfang 2019” Resultate eines Forschungsgutachtens zu veröffentlichen, das die Wirkungen der Maßnahmen untersucht, die im Zuge der Finanzkrise von 2008 an beschlossen wurden.Die Forscher sollen klären, ob die anvisierten Ziele erreicht werden konnten und ob Regulierung sowie Aufsicht am Grundsatz der doppelten Proportionalität ausgerichtet sind – also Vorgaben und direkte Prüfung Größe, Geschäftstätigkeit und Risikoprofil der Institute entsprechen. Dies schreibt die parlamentarische Finanzstaatssekretärin, Christine Lambrecht, auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag. Die FDP-Politikerin Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, begrüßte den wissenschaftlichen Ansatz. “Die Expertise eines ausgewiesenen unabhängigen Forschungsinstituts ist für die weitere Diskussion wichtig”, sagte Stark-Watzinger der Börsen-Zeitung. “Die Regierung muss zügig die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Wissenschaft anpacken.” Die Finanzbranche beklagt seit langem, dass es in der Finanzkrise 2008 zu überbordender Regulierung gekommen sei, und dringt darauf, widersprüchliche Vorgaben und unnötige Doppelbelastungen zu beseitigen. Expertise in FrankfurtDas Gutachten war laut Bundesregierung 2017 nach einem EU-weiten Wettbewerb an das Forschungszentrum Safe der Universität Frankfurt vergeben worden. Die Regierung zahlt dafür nach eigenen Angaben 160 000 Euro. Die Wissenschaftler prüfen laut Auftrag, ob “ein höherer Nutzen der Regulierung bei konstanten Kosten möglich ist” und auch ob “Kosten und unerwünschte Nebenwirkungen bei konstanter Zielerreichung gesenkt werden können”. Zudem sollen die Experten aufzeigen, wo schärfere Regulierung angeraten wäre. Untersucht werden die Punkte Eigenkapital, Liquidität, Marktdisziplin sowie OTC-Derivate.Der Blick richtet sich darauf, wie sich die Ansteckungsgefahr im Bankensektor durch die Reformen entwickelt hat und ob Proportionalität gewahrt ist. Zugleich stellte das Bundesfinanzministerium in Aussicht, dem Proportionalitätsprinzip noch stärker Rechnung zu tragen, verwies aber zugleich darauf, dass die meisten Normen in der EU gesetzt werden. Über die verschiedenen europäischen Überlegungen zur Entlastung kleinerer Institute mit risikoarmen Geschäftsmodellen hinaus setzt sich die Bundesregierung nach eigenem Bekunden dafür ein, dass die hierzulande entwickelte “vereinfachte Anforderung an die mittelfristige stabile Refinanzierung” ebenfalls aufgenommen wird.