Für die Stadt Pforzheim "nur das Beste gewollt"

Auftakt im Untreueprozess um Zinswetten - Verteidigung bestreitet vorsätzliches Handeln der Kämmerin

Für die Stadt Pforzheim "nur das Beste gewollt"

dpa-afx/igo Mannheim/Stuttgart – Im Prozess um Millionenverluste durch Zinswetten der Stadt Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten bewusste Manipulation und massive Täuschung vorgeworfen. Durch das Fehlverhalten sei der Kommune großer Schaden entstanden.Der Prozess begann am Dienstag vor der Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Mannheim. Der früheren Pforzheimer Oberbürgermeisterin Christel Augenstein (FDP), ihrer damaligen Stadtkämmerin, deren Stellvertreter und zwei Mitarbeitern der US-Bank J.P. Morgan Chase werden Untreue und Beihilfe dazu vorgeworfen.Die Vorwürfe beziehen sich auf einen Schaden der Stadt Pforzheim in Höhe von 14,3 Mill. Euro, den die Beklagten laut Staatsanwaltschaft durch Kosten und Gebühren für verlustreiche Zinsswap-Geschäfte verursacht haben sollen. Insgesamt waren Verluste von 57 Mill. Euro angefallen. Teilweise wurde die Stadt von den beteiligten Banken Deutsche Bank und J.P. Morgan bereits im Rahmen von Vergleichen dafür entschädigt (vgl. BZ vom 3. August).Richter Andreas Lindenthal kündigte an, dass sich die Angeklagten in dem bis Januar 2018 angesetzten Verfahren äußern wollen. “Mit ganz besonderem Gewicht werden wir objektive Erklärungen bewerten, die das Verfahren verkürzen”, sagte er.Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten unbefugtes Verhalten vor. Der Gemeinderat sei beim Abschluss von Swap-Verträgen nicht einbezogen, Anfragen diesbezüglich seien abgewiegelt worden. Es handele sich um bewusstes Verhalten, durch das aus Schuldenmanagement “Schadensvertiefung” entstanden sei.Die beschuldigte Kämmerin soll 2001 zunächst einen zulässigen und mit dem Gemeinderat abgestimmten Swap zur Zinssicherung zweier Kredite abgeschlossen haben. Später soll sie dann allerdings unzulässige Verträge abgeschlossen haben, die zu Verlusten führten. Weitere, mit Augenstein abgestimmte Swap-Geschäfte, um die ersten Verluste auszugleichen, führten laut Anklage zu einem immer größeren Minus.Die Verteidigung wies die Vorwürfe als nicht haltbar zurück. Zwar seien der Stadt fraglos Verluste entstanden, und die frühere Stadtkämmerin bedauere die wirtschaftlichen Fehlentscheidungen, sagte Anwalt Eddo Compart. Die Frau habe aber nicht vorsätzlich gehandelt. Strafbare Untreue setzt Vorsatz voraus. Auch Augensteins Anwalt, der stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki, widersprach: “Ich habe keine Zweifel, dass die Angeklagten für die Stadt nur das Beste wollten”, sagte er.Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetzt.—– Kommentar Seite 1