700 Mitglieder anwesend

Generalversammlung segnet Jahresabschluss der „Effenberg-Bank“ ab

Die Mitglieder der stark angeschlagenen VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden haben nun den längst fälligen Jahresabschluss 2022 festgestellt. Bis Ende September will der BaFin-Sonderbeauftragte Christian Gervais das Sanierungskonzept fertigstellen.

Generalversammlung segnet Jahresabschluss der „Effenberg-Bank“ ab

„Effenberg-Bank“ mit Jahresabschluss 2022

fir Frankfurt

Die Generalversammlung der VR-Bank Bad Salzungen Schmalkalden hat den Jahresabschluss 2022 abgesegnet. Rund 700 Mitglieder hätten am Dienstagabend an der Sitzung in Bad Salzungen teilgenommen, teilte die Bank mit, die ihren Beinamen dem inzwischen beendeten Engagement des früheren Fußballprofis Stefan Effenberg verdankt.

Nachdem sie sich an risikoreichen Immobilien- und Finanzierungsgeschäften verhoben hat, steht die Genossenschaftsbank seit Ende 2023 unter Kontrolle der Finanzaufsicht BaFin. Für 2022 weist sie nach Steuern 500.000 Euro Verlust aus, nach einem Vorjahresgewinn von 6,4 Mill. Euro.

Kein Geschäftsfeld profitabel

Keines der Geschäftsfelder der Bank sei auskömmlich, hieß es. Der Jahresfehlbetrag hätte ohne die Garantien des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) im dreistelligen Bereich gelegen. Das durch Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Immobilien, Beteiligungen und Kreditausfälle verursachte Defizit beträgt rund 280 Mill. Euro. Der Jahresabschluss 2023 soll im Dezember dieses Jahres der Generalversammlung vorgelegt werden.

BaFin-Sonderbeauftragter Christian Gervais erstellt aktuell ein Sanierungskonzept, wie er der Börsen-Zeitung sagte. Fertig sein soll es laut Mitteilung bis zum 30. September. Dabei sollen etwa Kreditrisiken mittels Verkauf gekündigter Kredite an die BAG Hamm abgebaut werden, einen Dienstleister der genossenschaftlichen Finanzgruppe, der sich um Problemkredite kümmert.

Erhöhte Informationspflicht

„Solange der Sanierungsvertrag gilt, besteht eine erhöhte Informationspflicht gegenüber dem BVR beispielsweise durch ein Teilnahme- und Rederecht bei Sitzungen von Vorstand oder Aufsichtsrat“, teilt die Bank mit. Außerdem verfüge der BVR über Mitbestimmungsrechte bei weitreichenden Maßnahmen wie der Besetzung des Vorstands oder Änderungen bei Beteiligungen. „Teil des Sanierungsvertrages sind auch Regressprüfungen, bei denen geprüft wird, inwieweit Dritte schadensersatzpflichtig sind.“

Regressansprüche beschäftigen Mitgliederversammlung

Die Themen Regressansprüche und Aufarbeitung der Verantwortlichkeiten haben den Angaben zufolge viele Mitglieder in der Generalversammlung beschäftigt. Die Abschlussprüfer hätten nur ein eingeschränktes Testat vergeben, da erhebliche Defizite in der Geschäftsführung durch den damaligen Vorstand und Versäumnisse des früheren Aufsichtsrats offenbar geworden seien: Die Rede ist von nicht angemessener Planungs- und Steuerungsüberwachung, nicht ordnungsmäßigem Risikomanagement und nicht ordnungsmäßiger interner Revision.

Appell der Vorständin Stefanie Hermann

Vorständin Stefanie Hermann verdeutlichte demnach, dass selbst das eingeschränkte Testat „und damit die Fortführung des Geschäftsbetriebes unserer Bank“ ohne BVR-Garantien nicht erteilt worden wäre. „Nun heißt es Ärmel hochkrempeln und die Versäumnisse beseitigen“, lässt sich Hermann, die erst im April in den Vorstand berufen wurde, zitieren.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.