Kartenzahlungen

Gericht prüft Schadenersatz wegen Karten-Gebühren

Das Landgericht Berlin hat am Montag erstmals über Schadenersatzklagen von Unternehmen für Kartenzahlungen in Millionenhöhe verhandelt.

Gericht prüft Schadenersatz wegen Karten-Gebühren

dpa-afx Berlin – Das Landgericht Berlin hat am Montag erstmals über Schadenersatzklagen von Unternehmen für Kartenzahlungen in Millionenhöhe verhandelt. Im vorliegenden Fall klagt eine Drogeriekette gegen vier Spitzenverbände deutscher Banken, die das Girocard-System betreiben. Das Unternehmen fordert laut Gericht für überhöhte Händlergebühren bei Kartenzahlungen in den Jahren von 2004 bis 2014 Schadenersatz in Höhe von rund 8,5 Mill. Euro. Zudem verlangt es die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit. Ob die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer noch am selben Tag eine Entscheidung fällt, war zunächst offen.

Dem Gericht liegen nach eigenen Angaben elf weitere Kartellschadensklagen zu der Thematik vor. Diese sollen jeweils bei mündlichen Verhandlungen in der Zeit vom 8.November bis 1. Dezember geprüft werden. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob es sich bei dem bis 2014 gültigen einheitlichen Händlerentgelt für Girocard-Zahlungen um eine unerlaubte Kartellabsprache han­delte.

Händler in Deutschland haben damals beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank gezahlt, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3% des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. 2014 haben die deutschen Banken diese Praxis auf Druck des Bundeskartellamts aufgegeben.